Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 38 bei Sangerhausen, km 110,800, Richtung Göttingen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 38 bei Sangerhausen, km 110,800, Richtung Göttingen

Wenn Sie auf der A 38 bei Sangerhausen bei Kilometer 110,800 in Fahrtrichtung Göttingen gemessen wurden, gilt an dieser Stelle ein Tempolimit von 80 km/h. Die Messung erfolgte mobil mit einem Gerät der Bauart PoliScan Speed. Post dazu erreicht Sie meist zunächst als Anhörungsbogen, später als Bußgeldbescheid.

Wichtig ist die Reihenfolge: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und anschließend prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 38 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Sangerhausen
Fahrtrichtung Göttingen
Bundesland Sachsen-Anhalt
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf die Folgen aus

Für den Bußgeldkatalog zählt jede Autobahn als Strecke außerhalb geschlossener Ortschaften. Das gilt auch hier auf der A 38 bei Sangerhausen, unabhängig davon, dass das Tempolimit mit 80 km/h vergleichsweise niedrig angesetzt ist. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts schon ab 31 km/h greift.

Maßgeblich ist nie der Wert, der zunächst gemessen wurde, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade bei einem Limit von 80 km/h kann dieser Abzug darüber entscheiden, in welche Stufe der Tabelle Ihr Fall rutscht. Punkte im Fahreignungsregister sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn zusätzlich ein Regelfahrverbot im Raum steht. Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Ab 21 km/h handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung, und wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Beschilderung und mobile Messung als Prüfungsansatz

Tempolimits auf Autobahnen beruhen auf der Beschilderung, und diese kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Zu einer vollständigen Akteneinsicht gehört deshalb regelmäßig die Frage, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, für die gefahrene Richtung ordnungsgemäß ausgeschildert und erkennbar war und ob die Dokumentation dazu in der Akte nachvollziehbar ist.

Bei einer mobilen Messung kommt hinzu, dass Aufbau und Bedienung des Geräts an den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zu messen sind. Geprüft werden können unter anderem der gültige Eichnachweis, die Messdaten und das Messprotokoll sowie die Frage, ob sich aus den Unterlagen überhaupt eindeutig ergibt, welches Fahrzeug erfasst wurde. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, stellt sich zusätzlich die Frage der Fahreridentifizierung – also ob sich daraus wirklich ableiten lässt, wer am Steuer saß. Ob einer dieser Punkte in Ihrem Fall trägt, lässt sich seriös erst nach Durchsicht der Unterlagen sagen.

Anhörungsbogen, Fristen und das Verfahren aus der Ferne

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten; das betrifft auch Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden und zur Fahrerfrage nichts sagen möchten.

Kommt später ein Bußgeldbescheid, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Verstreicht sie, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Falls Sie weiter von Sachsen-Anhalt entfernt wohnen, ist das ein Punkt, den man früh ansprechen sollte.

Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das trägt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 38 gilt hier 80 km/h – wird das wie innerorts bewertet?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, auch bei einem niedrigen Limit von 80 km/h. Die Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung daher niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei km 110,800 erhalten. Muss ich mich zur Sache äußern?

Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache dürfen Sie schweigen, ohne dass Ihnen das nachteilig ausgelegt werden darf.

Lohnt sich Akteneinsicht bei einer mobilen Messung mit PoliScan Speed?

Über einen Anwalt kann die Akte angefordert werden, teils schon vor einem Bescheid. Geprüft werden können unter anderem Eichung, Messunterlagen, die Beschilderung des Tempolimits in Richtung Göttingen und die Zuordnung zum Fahrer – ob sich daraus etwas ergibt, zeigt erst die Durchsicht.

Weitere Messstellen: Sachsen-Anhalt

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: Mit dem Tarif ARAG Verkehrsrechtsschutz Sofort ist ein rückwirkender Rechtsschutz für Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeit, Rotlicht oder Handy möglich.

Hier erhalten Sie den Tarif direkt per WhatsApp.

Möchten Sie dazu im Erstgespräch mehr erfahren?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen, transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite