Auf der A 565 bei Meckenheim wurde bei Kilometer 7,940 in Fahrtrichtung Lengsdorf mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert. Zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Wer hier gemessen wurde, erhält in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.
Wichtig ist jetzt vor allem der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen selbst ist noch keine Entscheidung – Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis verstanden und nicht gegen Sie verwendet werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 565 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Meckenheim |
| Fahrtrichtung | Lengsdorf |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn: Beschilderung und Toleranzabzug
Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes zählt nicht der abgelesene Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt – und ob es bei einer Geldbuße bleibt oder Punkte und ein Fahrverbot in Betracht kommen.
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als Bereich außerhalb geschlossener Ortschaften behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Für die A 565 bei Meckenheim ist in Richtung Lengsdorf ein Tempolimit von 100 km/h maßgeblich. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich allgemein aus der Beschilderung; sie können dauerhaft gelten oder nur zeitweise angeordnet sein. Deshalb gehört zu einer sorgfältigen Prüfung immer die Frage, ob das vorgeworfene Limit für den Tatzeitpunkt und die betroffene Fahrtrichtung tatsächlich wirksam angeordnet und ordnungsgemäß ausgewiesen war.
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wer sich noch in der Probezeit befindet, muss bei einer Überschreitung von 21 km/h oder mehr zusätzlich beachten: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Mobile Messung mit PoliScan Speed – was überprüfbar ist
Die Kontrolle an dieser Stelle erfolgte mobil mit einem Gerät des Typs PoliScan Speed. Auch bei einem standardisierten Messverfahren bleibt der konkrete Einsatz überprüfbar. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Dabei lassen sich unter anderem folgende Punkte durchgehen:
- die Messung selbst und die zugehörigen Unterlagen zum Einsatz,
- der gültige Eichnachweis des verwendeten Geräts,
- die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt,
- die Zuordnung des Verstoßes zu einer bestimmten Person als Fahrer.
Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist ebenfalls zu klären, ob sich daraus eine belastbare Zuordnung ergibt. Erst wenn die Akte vorliegt, lässt sich einschätzen, ob Einwände tragen oder ob eine andere Strategie sinnvoller ist – etwa die Frage, ob im Einzelfall ausnahmsweise von einem Fahrverbot abgesehen werden kann. Möglich ist das, wenn besondere Umstände vorliegen, zum Beispiel ein drohender Arbeitsplatzverlust; die Geldbuße wird dann erhöht.
Halterpost, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne
Bei einer Autobahnmessung erreicht die Post zunächst regelmäßig die Person, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Person auch gefahren ist. Wer nicht selbst am Steuer saß, sollte keine vorschnellen Angaben zur Sache machen – die Pflicht beschränkt sich auf die eigenen Personalien.
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Terminierung ein praktisch wichtiger Punkt: Handelt es sich um das erste Fahrverbot und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. So lässt sich die fahrerlaubnisfreie Zeit häufig in eine Phase legen, in der sie weniger belastet.
Falls Sie nicht in der Nähe von Meckenheim wohnen: Ein Bußgeldverfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden. Kommunikation, Akteneinsicht und Stellungnahmen laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, werden die Kosten der Verteidigung häufig übernommen; eine Rückfrage vor der Mandatierung klärt das schnell.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der A 565 bei Meckenheim mit mehr als 100 km/h gemessen worden – wie viel zählt am Ende?
Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz, nicht der zunächst angezeigte Wert. Erst dieser Wert entscheidet über die Einordnung des Vorwurfs.
Gilt die Messstelle als innerorts, weil sie bei Meckenheim liegt?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, welcher Ort in der Nähe liegt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Was mache ich mit dem Anhörungsbogen, wenn ich nicht weiß, wer gefahren ist?
Sie müssen nur Ihre Personalien angeben, nicht aber Angaben zur Sache machen. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen; ob und wie sich eine Zuordnung zum Fahrer begründen lässt, zeigt sich nach Akteneinsicht.
Weitere Messstellen: Rhein-Sieg-Kreis
- Geblitzt auf der A 61 bei Rheinbach, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf der A 61 bei Kreuz Meckenheim, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf der A 3 bei Siebengebirge, Fahrtrichtung Köln
- Geblitzt auf der A 3 bei Siegburg, Höhe Raststätte Siegburg-West
- Geblitzt auf der A 61 bei Autobahnkreuz Meckenheim, Fahrtrichtung Koblenz
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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