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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 61 bei Kreuz Meckenheim, Fahrtrichtung Koblenz

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Geblitzt auf der A 61 bei Kreuz Meckenheim, Fahrtrichtung Koblenz

Sie sollen auf der A 61 in Fahrtrichtung Koblenz bei Kreuz Meckenheim zu schnell gewesen sein und haben Post dazu erhalten? Dann geht es zunächst um zwei Fragen: Was genau wird Ihnen vorgeworfen, und welche Frist läuft bereits?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Wichtig ist deshalb, den Posteingang nicht liegen zu lassen und zu klären, ob sich eine inhaltliche Prüfung lohnt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 61 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Kreuz Meckenheim
Fahrtrichtung Koblenz
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn: entscheidend ist die Beschilderung

Auf Autobahnen ergibt sich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet oder nur vorübergehend gelten, und sie können sich innerhalb eines Streckenabschnitts ändern. Für Ihr Verfahren ist maßgeblich, welcher Wert an der Stelle galt, die im Vorwurf genannt ist – und ob dieser Wert für Sie erkennbar und ordnungsgemäß angeordnet war.

Welcher Wert im konkreten Fall zugrunde gelegt wurde, steht im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid. Weicht Ihre eigene Erinnerung davon ab, ist das ein Punkt, den man festhalten sollte, statt ihn in einem schnellen Antwortschreiben zu relativieren.

Ein weiterer Gesichtspunkt: Die A 61 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig als Bereich außerhalb geschlossener Ortschaften behandelt. Die Einstufung Ihres Vorwurfs richtet sich also nach der Außerorts-Staffelung, nicht nach den strengeren Innerortswerten. Ob eine andere Straße als innerorts gilt, würde sich dagegen nach der Ortstafel richten.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen: Vorgesehen ist ein Punkt, bei Verstößen, für die der Katalog ein Regelfahrverbot vorsieht, sind es zwei Punkte. Ob in Ihrem Fall ein Fahrverbot im Raum steht, entnehmen Sie dem Bescheid.

Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – das heißt, in den zwei Jahren vor der Tat war gegen Sie kein Fahrverbot rechtskräftig –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft selbst festlegen. Unabhängig davon kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, treten sie nicht ein.

Was Sie jetzt sinnvoll tun können

Beim Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade bei der Frage, wer gefahren ist, ist eine vorschnelle Erklärung oft nachteilig.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst mit den Unterlagen lässt sich beurteilen, ob die Messung technisch tragfähig ist, ob die Eichung in Ordnung war, wie die Beschilderung angeordnet war und ob die Zuordnung zum Fahrer trägt. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, wird auch dieses ausgewertet.

  • Zustellungsdatum notieren und die Zwei-Wochen-Frist im Blick behalten
  • Zur Sache zunächst keine Angaben machen
  • Akteneinsicht veranlassen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden
  • Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung prüfen – sie übernimmt die Kosten häufig

Falls Sie weiter entfernt von der Stelle wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich in aller Regel vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Abstimmung laufen digital.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 61 erhalten – muss ich antworten?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht gegen Sie verwendet werden; ein Anhörungsbogen ist zudem noch kein Bußgeldbescheid.

Gilt der Abschnitt bei Kreuz Meckenheim als innerorts oder außerorts?

Die A 61 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts eingestuft. Ihr Vorwurf wird daher nach der Außerorts-Staffelung bewertet.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die inhaltliche Prüfung erfolgt anschließend nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen: Rhein-Sieg-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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