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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 61 bei Autobahnkreuz Meckenheim, Fahrtrichtung Koblenz

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Geblitzt auf der A 61 bei Autobahnkreuz Meckenheim, Fahrtrichtung Koblenz

Eine Geschwindigkeitsmessung auf der A 61 in Fahrtrichtung Koblenz im Bereich des Autobahnkreuzes Meckenheim führt zunächst zu Post: entweder zu einem Anhörungsbogen oder direkt zu einem Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stationen desselben Verfahrens, und beide bestimmen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Wichtig ist vor allem der Zeitpunkt. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 61 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Autobahnkreuz Meckenheim
Fahrtrichtung Koblenz
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 61 Richtung Koblenz: Autobahn heißt außerorts

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung macht es einen erheblichen Unterschied, ob sie innerorts oder außerorts begangen wurde. Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog stets als außerorts, also auch die A 61 in Fahrtrichtung Koblenz. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts dagegen bereits ab 31 km/h.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle zulässig ist, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein oder nur zeitweise gelten, etwa über Verkehrszeichen, die vorübergehend aufgestellt oder geschaltet werden. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Verfahrensakte: Welche Begrenzung wurde dem Vorwurf zugrunde gelegt, und lässt sich anhand der Unterlagen nachvollziehen, dass sie für Ihre Fahrspur und Fahrtrichtung so ausgewiesen war? Ebenso zu prüfen ist die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu.

Maßgeblich ist im Übrigen nicht der zunächst angezeigte Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert entscheidet über die Einordnung. Gerade an den Schwellen zu Punkten oder Fahrverbot kann das ausschlaggebend sein.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und ist es Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen jedoch konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Anhörungsbogen, Halterpost und Verfahren aus der Ferne

Wird der Fahrzeughalter angeschrieben, bedeutet das nicht, dass er sich zur Fahrereigenschaft äußern muss. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen – auch schon, bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist – und erst danach entscheiden, ob und wie Stellung genommen wird.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Darauf sollte man sich nicht verlassen; der Fristbeginn richtet sich nach der Zustellung, weshalb das Zustellungsdatum auf dem Umschlag oder Bescheid festgehalten werden sollte.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall erforderlich – ausschließen lässt sie sich allerdings auch nicht. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Anfrage vor dem weiteren Vorgehen ist daher sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 61 Richtung Koblenz geblitzt – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, also auch die A 61. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – und damit zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und ein Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Weitere Messstellen: Rhein-Sieg-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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