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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 46 bei Heinsberg, Fahrtrichtung Heinsberg

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Geblitzt auf der A 46 bei Heinsberg, Fahrtrichtung Heinsberg

Sie sind auf der A 46 bei Heinsberg in Fahrtrichtung Heinsberg in eine Geschwindigkeitsmessung geraten. An dieser Stelle gilt eine Begrenzung auf 80 km/h, gemessen wurde mobil. Kurz darauf kommt meist Post: entweder ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zunächst nur zweierlei: Ein Bußgeldbescheid lässt sich innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angreifen, und eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen – über einen Anwalt kann zuerst Akteneinsicht genommen und geprüft werden, ob die Messung trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 46 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Heinsberg
Fahrtrichtung Heinsberg (RF HS)
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempo 80 auf einer Autobahn – was das für den Vorwurf bedeutet

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das ist für Sie günstiger, als es klingt: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert des Geräts, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Liegt Ihr Wert nahe an einer Stufengrenze, kann dieser Abzug im Ergebnis über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen werden durch Beschilderung angeordnet, teils dauerhaft, teils befristet. Für den Vorwurf muss das Limit, das Ihnen zur Last gelegt wird, vor der Messstelle korrekt und erkennbar ausgewiesen worden sein. Genau das gehört zu den Punkten, die sich erst nach Akteneinsicht beurteilen lassen: welche Anordnung der Messung zugrunde lag und wie sie beschildert war. Nennen Sie in einer eigenen Stellungnahme keine Vermutungen zum Schilderbestand – das schafft nur Angriffspunkte und ist für die Prüfung nicht nötig.

Mobile Messung: Welche Punkte geprüft werden können

Die Messung erfolgte hier nicht aus einer festen Anlage, sondern mobil. Bei mobilen Einsätzen hängt die Verwertbarkeit unter anderem davon ab, ob das eingesetzte Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht war, ob die Vorgaben für seinen Einsatz eingehalten wurden und ob sich der Messwert nachvollziehbar Ihrem Fahrzeug zuordnen lässt. Dafür brauchen Sie die vollständige Akte, nicht nur den Bescheid.

Ein zweiter Punkt ist die Fahrerfrage. Die Post geht zunächst an die Halteradresse. Halter und Fahrer müssen aber nicht dieselbe Person sein. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist zu prüfen, ob sich daraus überhaupt eine Identifizierung ableiten lässt. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind Pflicht, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, gilt das nicht als Eingeständnis und darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in den Urlaub oder eine ruhige Arbeitsphase legen. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot ganz absehen – dann steigt die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet sich am konkreten Einzelfall und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso mehr lohnt hier eine genaue Prüfung, bevor etwas rechtskräftig wird.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter entfernt von Heinsberg wohnen, ist dafür keine Anreise erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Deckungsanfrage klärt das vorab.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 46 in Richtung Heinsberg unterwegs – gilt dort innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Für Ihre Überschreitung gelten daher die außerörtlichen Regelsätze, die bei gleichem Tempowert niedriger ausfallen als innerorts.

Wird die gemessene Geschwindigkeit bei einer mobilen Messung gekürzt?

Ja, von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade in Grenzbereichen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, dass ich selbst gefahren bin?

Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Sinnvoll ist es, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen.

Weitere Messstellen auf der A 46 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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