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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Elsässer Straße in Kehl

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Geblitzt auf der Elsässer Straße in Kehl

Sie wurden auf der Elsässer Straße in Kehl gemessen und haben Post dazu erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensschritte mit unterschiedlichen Folgen, und beide lassen sich sachlich überprüfen.

Wichtig ist zunächst, welches Schreiben vorliegt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße Elsässer Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Kehl
Bundesland Baden-Württemberg

Anhörungsbogen oder Bescheid – was jetzt zählt

Der Unterschied ist praktisch bedeutsam. Der Anhörungsbogen eröffnet Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme, zwingt Sie aber zu keiner inhaltlichen Äußerung. Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind verpflichtend. Alles Weitere, insbesondere die Frage, wer gefahren ist, betrifft die Sache. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt auch, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft die Zweiwochenfrist ab Zustellung. Wird sie versäumt, tritt Rechtskraft ein. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich dann, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden verstrichen ist – darauf sollte man sich nicht verlassen. Der Einspruch selbst kann zunächst schlicht eingelegt und die Begründung später nachgereicht werden, etwa nachdem der Akteninhalt bekannt ist.

Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, teils schon bevor ein Bescheid ergeht. Erst dann wird sichtbar, worauf der Vorwurf gestützt wird. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer tatsächlich trägt. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die man sich genau ansieht.

Innerorts oder außerorts – warum die Beschilderung entscheidet

Die Elsässer Straße ist eine Straße mit Straßennamen in Kehl. Ob eine Stelle rechtlich als innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aber nicht aus dem Namen und auch nicht aus dem Gefühl beim Fahren, sondern aus der Beschilderung, konkret aus der Ortstafel. Diese Einordnung wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung aus: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Maßgeblich ist außerdem nicht der roh gemessene Wert. Von der Messung wird eine Toleranz abgezogen; erst der verbleibende Wert wird der Beurteilung zugrunde gelegt. Gerade in Grenzbereichen kann das darüber entscheiden, ob eine Stufe erreicht wird oder nicht. Punkte im Fahreignungsregister sieht der Katalog ab 21 km/h Überschreitung vor – ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Ebenso lohnt ein Blick darauf, welche zulässige Höchstgeschwindigkeit an der betreffenden Stelle angeordnet war und ob sie ordnungsgemäß und erkennbar ausgeschildert war. Das ist keine Formalie, sondern Teil der Grundlage, auf der ein Vorwurf überhaupt steht.

Fahrverbot, Probezeit und das weitere Verfahren

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Zum anderen gilt beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – eine Gestaltungsmöglichkeit: Der Beginn kann innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folge knüpft allein an die Rechtskraft an – umso mehr kommt es darauf an, die Frist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und ein erheblicher Teil der Kommunikation läuft ohnehin schriftlich über den Anwalt. Falls Sie weiter entfernt wohnen, lässt sich das Verfahren daher oft weitgehend aus der Ferne führen – garantiert ist das jedoch nicht. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Elsässer Straße erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache, also auch zur Fahrerfrage, müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden; die Begründung kann nachgereicht werden, etwa nach Akteneinsicht.

Lohnt sich eine Prüfung, wenn der gemessene Wert nur knapp über einer Grenze liegt?

Gerade dann. Von der Messung wird eine Toleranz abgezogen, und maßgeblich ist erst der Wert danach – außerdem lassen sich über die Akte Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen.

Weitere Messstellen: Ortenaukreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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