Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 5 bei Ettenheim in Fahrtrichtung Basel erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensstadien mit unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten.
Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Damit bleibt Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und den Vorwurf zu prüfen, statt vorschnell zu bezahlen oder unbedacht Angaben zur Sache zu machen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 5 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Ettenheim |
| Fahrtrichtung | Basel |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn A 5: Einordnung als Außerortsstrecke und die Rolle der Beschilderung
Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes ist entscheidend, ob die Strecke als innerorts oder außerorts gilt. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als Außerortsstrecke behandelt – das gilt auch für die A 5 in Fahrtrichtung Basel. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab einer Überschreitung von 41 km/h vorgesehen, innerorts dagegen schon ab 31 km/h (jeweils Pkw).
Wie hoch die zulässige Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle ist, ergibt sich aus der dortigen Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft gelten oder nur vorübergehend, etwa über Wechselverkehrszeichen. Für das Verfahren heißt das: Der Vorwurf steht und fällt mit der Frage, welches Limit im Zeitpunkt der Messung tatsächlich wirksam angeordnet und ordnungsgemäß bekanntgegeben war. Genau das lässt sich erst anhand der Akte beurteilen – zur Beschilderung gehören Unterlagen, die ein Anwalt im Rahmen der Akteneinsicht anfordern und auswerten kann. Ebenso prüfbar sind die Messung selbst, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dieses zu den Punkten, die sich überprüfen lassen.
Anhörungsbogen, Halterpost und Schweigen zur Sache
Erreicht Sie zunächst ein Anhörungsbogen, ist das noch keine Entscheidung gegen Sie. Verpflichtend sind allein Angaben zu Ihrer Person, also Name und Anschrift. Angaben zur Sache – etwa dazu, wer gefahren ist oder wie schnell – müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden.
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Toleranzwert abgezogen; maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ist allein der Wert nach diesem Abzug. Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab einer Überschreitung von 21 km/h – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren über die Entfernung
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also war in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust.
Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Falls Sie weiter entfernt von Ettenheim wohnen: Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall vermeidbar. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die A 5 bei Ettenheim als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts eingeordnet, also auch die A 5 in Fahrtrichtung Basel. Damit gelten die niedrigeren Außerorts-Regelsätze, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Was kann bei einer Messung auf der Autobahn überhaupt geprüft werden?
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid. Prüfbar sind unter anderem die Messung, die Eichung des Geräts, die Beschilderung des angeordneten Tempolimits und die Zuordnung zum Fahrer.
Weitere Messstellen: Ortenaukreis
- Geblitzt auf der A 5 bei Offenburg, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 5 bei Schutterwald, km 700,950, Richtung Freiburg
- Geblitzt auf der A 5 bei Offenburg, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 5 bei Offenburg, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 5 bei Offenburg, Fahrtrichtung Freiburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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