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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Offenburg, Fahrtrichtung Frankfurt

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Geblitzt auf der A 5 bei Offenburg, Fahrtrichtung Frankfurt

Sie haben Post bekommen, weil Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A 5 bei Offenburg in Fahrtrichtung Frankfurt vorgeworfen wird. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts – die Regelsätze fallen dort bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts, dennoch können ab einer bestimmten Höhe Punkte und ein Fahrverbot im Raum stehen.

Wichtig ist zunächst, welches Schreiben Sie in der Hand halten. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung; gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu überprüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Offenburg
Fahrtrichtung Frankfurt
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimit und Beschilderung auf der Autobahn

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise gelten oder über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für das Verfahren ist entscheidend, welcher Wert im Messzeitpunkt an der betroffenen Stelle für Ihre Fahrtrichtung galt und ob dieser Wert ordnungsgemäß und nachvollziehbar ausgeschildert war.

Deshalb lohnt sich ein Blick in die Akte: Dort ist festzuhalten, von welchem Limit die Behörde ausgeht und worauf sie das stützt. Ebenso relevant ist die Frage, ob die Messung mit einem geeichten Gerät und entsprechend den Vorgaben für seinen Einsatz durchgeführt wurde. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; maßgeblich für die Bewertung ist allein der Wert nach diesem Abzug. Gerade wenn Ihr Vorwurf knapp über einer Stufe des Bußgeldkatalogs liegt, kann sich hier viel entscheiden.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Fristen

Häufig geht das erste Schreiben an die Halteranschrift. Im Anhörungsbogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen – also etwa Name und Anschrift. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer zum Vorwurf selbst nichts sagt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Vorschnelle Erklärungen sind riskant, weil sich damit unter Umständen offene Fragen zur Fahreridentität von selbst klären. Falls ein Messfoto Teil der Akte ist, lässt sich erst nach Einsicht beurteilen, ob daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung folgt. Erhalten Sie später einen Bußgeldbescheid, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung – der Einspruch sichert das Verfahren, die inhaltliche Begründung kann nachgereicht werden. Wohnen Sie weiter von Offenburg entfernt, spricht nichts dagegen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft schriftlich über den Verteidiger.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird die Sache im Fahreignungsregister eingetragen: ein Punkt, bei Überschreitungen, für die ein Regelfahrverbot vorgesehen ist, zwei Punkte. Ist ein Fahrverbot angeordnet und war in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so auf Urlaub oder berufliche Termine abstimmen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, hängt von Ihrem Einzelfall und einer sorgfältigen Darstellung ab. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 5 bei Offenburg als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.</p>

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich sagen, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Danach kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und die Messung geprüft werden.

Weitere Messstellen: Ortenaukreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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