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Geblitzt auf der A 5, km 22,3 Fahrtrichtung Basel, bei Raststätte Mahlberg West – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 5, km 22,3 Fahrtrichtung Basel, bei Raststätte Mahlberg West – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappert, und plötzlich liegt er da: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nach einem Tempoverstoß auf der A 5, km 22,3 Fahrtrichtung Basel, bei Raststätte Mahlberg West. Viele Betroffene zahlen vorschnell, weil sie annehmen, Messungen seien ohnehin unangreifbar. Das stimmt so nicht: Auch bei anerkannten Verfahren können Fehler passieren, und genau dort setzt eine seriöse Verteidigung an.

Rechtlich läuft vieles über das sogenannte standardisierte Messverfahren. Das bedeutet: Wird ein zugelassenes Gerät nach den Vorgaben eingesetzt, dürfen Behörden und Gerichte grundsätzlich von richtigen Ergebnissen ausgehen. Diese „Vermutung der Richtigkeit“ ist aber kein Freifahrtschein, sondern hängt an klaren Voraussetzungen – und die lassen sich überprüfen.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen entscheiden über Ihre Optionen

Gegen den Bußgeldbescheid gilt eine harte Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wer sie verpasst, kann sich später meist nicht mehr mit inhaltlichen Einwänden wehren. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch wichtig sein – etwa, wenn es um die Fahrerfrage geht.

Ein Einspruch muss nicht begründet werden, um wirksam zu sein. Entscheidend ist, dass er rechtzeitig bei der Behörde eingeht. Die Begründung folgt sinnvollerweise erst nach Akteneinsicht, weil erst dann klar wird, welche Unterlagen überhaupt existieren und wo Angriffspunkte liegen.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine Verteidigung

Ob bei der Messung alles korrekt lief, zeigt sich selten im Bescheid selbst. Relevant sind vielmehr die Akte, das Messprotokoll, die Geräteeinstellungen, die Fotodokumentation und – je nach System – auch Rohmessdaten oder digitale Falldateien. Erst damit lässt sich nachvollziehen, ob die Voraussetzungen des standardisierten Messverfahrens tatsächlich eingehalten wurden.

Gerade wenn Sie an der A 5, km 22,3 Fahrtrichtung Basel, bei Raststätte Mahlberg West geblitzt wurden, lohnt sich der nüchterne Blick in die Akte: Nicht, weil dort „immer“ etwas falsch ist, sondern weil sich nur so klären lässt, ob Ihr konkreter Fall sauber dokumentiert ist. In der Praxis sind es häufig Lücken in der Dokumentation oder Unklarheiten bei den Messumständen, die eine Überprüfung erst möglich machen.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen angreifbar sein können

Geschwindigkeitsmessungen sind technische Verfahren – und Technik ist störanfällig, wenn Aufbau, Ausrichtung oder Bedienung nicht exakt passen. Typische Ansatzpunkte sind etwa ein ungünstiger Messwinkel, unklare Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen, Reflexionen oder Abschattungen sowie Bedienfehler. Auch formale Punkte spielen eine Rolle: Ist die Messung vollständig protokolliert, sind die Dateien unverändert, sind die Geräteseriennummern stimmig?

Ein weiterer Klassiker betrifft die Eichung und die Schulung des Messpersonals. Das Gerät muss im gültigen Eichzeitraum betrieben werden; außerdem muss nachvollziehbar sein, dass die Bediener eingewiesen waren und nach Vorgaben gearbeitet haben. Fehlt hier etwas oder passt es nicht zusammen, kann das die Beweiskraft der Messung schwächen – manchmal so weit, dass ein Sachverständiger deutliche Zweifel begründen kann.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist prüfen: Beim Bußgeldbescheid die zwei Wochen ab Zustellung notieren und einhalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Fahrereigenschaft nur nach Beratung machen, besonders wenn mehrere Personen als Fahrer in Betracht kommen.
  • Unterlagen sichern: Umschlag aufheben, Bescheid/Anhörungsbogen kopieren, eigene Notizen zum Tag (wer fuhr, Strecke, Besonderheiten) festhalten.
  • Akteneinsicht beantragen lassen: Erst danach über Einspruchsbegründung oder Rücknahme entscheiden.
  • Technische Prüfung erwägen: Messdateien und Protokolle durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten lassen.

In vielen Verfahren zeigt sich erst nach Akteneinsicht, ob der Vorwurf trägt oder ob sich Widersprüche ergeben. Fachanwalt Dr. Maik Bunzel (Verkehrsrecht und Strafrecht) arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Er lässt Messunterlagen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler belastbar herauszuarbeiten.

Die Kosten einer solchen Prüfung sind für Betroffene oft das entscheidende Thema. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in vielen Fällen die Anwalts- und Sachverständigenkosten – das lässt sich vorab klären. So wird aus dem unguten Gefühl nach dem Blitzerfoto eine strukturierte Prüfung: Was liegt wirklich vor, und welche Schritte sind sinnvoll?

Wenn Sie an der A 5, km 22,3 Fahrtrichtung Basel, bei Raststätte Mahlberg West geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags – je früher, desto besser, damit Fristen gewahrt und die Akten rechtzeitig angefordert werden können.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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