Auf der Chausseestraße (K 7126) in Drebkau wird in Richtung Höhe Schule mit einer stationären Anlage die Geschwindigkeit gemessen; zulässig sind dort 50 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, geht es zunächst um zwei Fragen: Was genau wird Ihnen vorgeworfen, und welche Frist läuft gerade?
Wichtig ist der Unterschied zwischen beiden Schreiben. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Bevor Sie zur Sache etwas schreiben, lohnt sich der Blick in die Akte – über einen Anwalt ist Akteneinsicht auch schon vor einem Bescheid möglich.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Chausseestraße (K 7126) (Kreisstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Drebkau |
| Fahrtrichtung | Höhe Schule |
| Bundesland | Brandenburg |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | Traffipax Speedophot |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Tempo 50 auf der Chausseestraße: Welcher Wert am Ende zählt
Für die Messstelle in Richtung Höhe Schule gilt ein Limit von 50 km/h. Entscheidend für die Sanktion ist aber nicht der zunächst angezeigte Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt – deshalb ist die Rechenweise im Bescheid immer ein Prüfpunkt.
Ob die Regelsätze für innerorts oder für außerorts anzuwenden sind, ergibt sich nicht aus der Höhe des Limits, sondern aus der Beschilderung, also aus der Ortstafel. Innerorts liegen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und auch ein Fahrverbot ist dort im Regelfall früher vorgesehen: bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Vorwurf in diesem Bereich lohnt es sich besonders, die Einordnung genau nachzuvollziehen.
Was sich bei einer stationären Anlage überprüfen lässt
Dass an der Chausseestraße fest gemessen wird, bedeutet nicht, dass jeder Vorwurf ohne Weiteres trägt. Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung selbst, der gültige Eichnachweis, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu – gerade wenn der Vorwurf an den Halter gerichtet ist und offen bleibt, wer gefahren ist.
Zum Anhörungsbogen gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das betrifft auch Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden. Vorschnelle Erklärungen im ersten Schreiben lassen sich später oft nicht mehr zurücknehmen.
Fristen, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Notieren Sie deshalb das Zustelldatum und handeln Sie innerhalb der zwei Wochen.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es Spielräume: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet ist; dann erhöht sich allerdings die Geldbuße. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall und von einer sorgfältigen Darstellung ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – weshalb sich eine Prüfung vor Eintritt der Rechtskraft hier besonders anbietet.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, eine Anreise ist aber auch nicht zwingend. Falls Sie weiter entfernt von Drebkau wohnen, ist das ein Punkt, den Sie früh ansprechen sollten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage ist schnell gestellt.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: Traffipax
Unter der Marke „Traffipax“ hat die frühere ROBOT Visual Systems GmbH (heute Teil von Jenoptik) mehrere Messanlagen gebaut. An unseren Messstellen kommen vor allem zwei vor: das Radargerät SpeedoPhot und die stationäre Rotlichtüberwachungsanlage TraffiPhot III.
Traffipax SpeedoPhot: Radarmessung
Der SpeedoPhot ist ein Verkehrsradargerät mit automatischer Fotoeinrichtung. Er sendet einen gebündelten Radarstrahl schräg über die Fahrbahn und ermittelt die Geschwindigkeit aus der Frequenzverschiebung des reflektierten Signals (Doppler-Effekt). Gemessen werden kann ankommender und abfließender Verkehr. Es wird im Messfahrzeug, auf Stativ oder im Messcontainer betrieben. Vor Messbeginn ist ein Funktionstest vorgeschrieben.
Standardisiertes Messverfahren: Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem SpeedoPhot als standardisiertes Messverfahren, wenn das Gerät nach Zulassung und Gebrauchsanweisung eingesetzt wurde (siehe hier). Anders die Messung aus einem fahrenden Fahrzeug („Moving-Radar“): Sie wird in der Fachliteratur nicht als standardisiert eingeordnet; das Gericht muss dann nähere Feststellungen treffen.
Was wir prüfen:
- Aufstellung: Radargeräte müssen nach der Gebrauchsanweisung u.a. in einem bestimmten Winkel und parallel zur Fahrbahn aufgestellt werden; in Außenkurven und bestimmten Bereichen (z.B. Brücken) ist die Messung nach der Fachliteratur unzulässig. Das lässt sich an Messprotokoll, Fotos und Kartenmaterial prüfen.
- Reichweiteneinstellung laut Messprotokoll.
- Reflexionen: Radarstrahlen können an Leitplanken, Metallflächen, Brücken oder anderen Fahrzeugen reflektiert werden. Die Auswertung mit der zugelassenen Auswerteschablone soll klären, welches Fahrzeug gemessen wurde – wichtig bei mehreren Fahrzeugen im Bild.
- Tests und Messprotokoll: Wurden die vorgeschriebenen Funktionstests durchgeführt und dokumentiert?
- Eichschein und Schulung des Messpersonals.
TraffiPhot III: stationäre Überwachung
Die TraffiPhot III ist nach der Liste der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eine Rotlichtüberwachungsanlage, kein Geschwindigkeitsmessgerät. Sie ist fest an Kreuzungen installiert. Hinter der Haltelinie liegen Induktionsschleifen in der Fahrbahn; überfährt ein Fahrzeug bei Rot die Schleifen, wird es fotografiert und die seit Beginn der Rotphase verstrichene Zeit eingeblendet. Für Geschwindigkeitsmessungen gibt es ein eigenes Gerät derselben Baureihe, die TraffiPhot S mit Drucksensoren in der Fahrbahn.
Standardisiertes Messverfahren: Auch die Rotlichtüberwachung mit der TraffiPhot III wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren behandelt.
Was wir prüfen:
- Vorwerfbare Rotlichtzeit: Die Anlage berechnet die vorwerfbare Rotzeit nicht selbst. Maßgeblich ist, wie lange Rot schon angezeigt war, als das Fahrzeug die Haltelinie überfuhr – nicht erst die Induktionsschleife. Nach der Rechtsprechung muss deshalb zurückgerechnet werden; das kann die vorwerfbare Rotzeit um bis zu 0,3 Sekunden, bei sehr langsamer Fahrt um bis zu 0,5 Sekunden verringern. An der Grenze zum „qualifizierten“ Rotlichtverstoß (mehr als eine Sekunde Rot) kann das entscheidend sein.
- Abstände zwischen Haltelinie und Schleifen sowie die Gelbphasendauer laut Akte.
- Eichschein der Anlage und die Dokumentation am Standort.
Hinweis: An einigen unserer Messstellen ist „Traffipax“ ohne nähere Typangabe oder mit abweichender Schreibweise vermerkt. Ob dort eine Geschwindigkeits- oder eine Rotlichtanlage steht, ergibt sich aus Ihrem Bußgeldbescheid.
Zur Einordnung
Allgemeine Zweifel reichen vor Gericht nicht. Konkrete Ansatzpunkte ergeben sich vor allem aus der Aufstellung, dem Messort und der Zuordnung des Messwerts. Ob es sie gibt, zeigt erst die Akte.
Mehr zum Traffipax, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffipax – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der Chausseestraße in Drebkau mit mehr als 50 km/h gemessen worden – was gilt jetzt?
Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz, nicht der zunächst angezeigte Wert. Ob die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?
Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie müssen sich nicht selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Drebkau zu fahren?
Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und für eine Hauptverhandlung kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall ausgeschlossen.
Weitere Messstellen: Brandenburg
- Geblitzt auf der A 12 bei km 30,9 in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder)
- Geblitzt auf der A 10, Abschnitt 81 (Tangente von BAB 12 zu BAB 10)
- Geblitzt auf der K 6910 in Geltow
- Geblitzt auf der Zeppelinstraße in Potsdam
- Geblitzt auf der A 12 in Fahrtrichtung AS Fürstenwalde-West
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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