Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 81 bei Empfingen, Fahrtrichtung Singen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 81 bei Empfingen, Fahrtrichtung Singen

Sie wurden auf der A 81 bei Empfingen in Fahrtrichtung Singen geblitzt und haben Post in der Sache erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: einzuordnen, welches Schreiben Ihnen vorliegt, und die Frist im Blick zu behalten. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid – er dient der Behörde dazu, Angaben von Ihnen zu erhalten. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort begründen zu müssen.

Wichtig ist die Reihenfolge: Erst die Frist sichern, dann über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, was die Behörde tatsächlich in der Hand hat. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in Höhe und Zuordnung trägt. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht; wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 81 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Empfingen
Fahrtrichtung Singen
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 81 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Es gelten die Regelsätze für Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften. Diese liegen bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen Sätze. Welche Geschwindigkeit an der konkreten Stelle zulässig war, ergibt sich aus der Beschilderung auf dem befahrenen Streckenabschnitt in Fahrtrichtung Singen.

Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen angeordnet werden – dauerhaft oder auch nur zeitweise, etwa über Wechselverkehrszeichen. Für ein Verfahren ist deshalb regelmäßig von Bedeutung, ob das der Messung zugrunde gelegte Limit zum Tatzeitpunkt tatsächlich und ordnungsgemäß angeordnet war und ob es für Sie erkennbar war. Diese Fragen lassen sich nicht aus dem Bescheid selbst beantworten, sondern nur anhand der Verfahrensakte.

Ebenfalls prüfbar sind die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Frage, ob der Vorwurf Ihnen als Fahrer zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist zu beurteilen, ob sich daraus eine Fahreridentifizierung überhaupt ableiten lässt.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Toleranz abgezogen. Erst der Wert nach diesem Abzug ist maßgeblich für die Einordnung des Vorwurfs – manchmal entscheidet das darüber, ob eine Stufe mit schärferen Folgen noch erreicht wird oder nicht.

Ein Punkt im Fahreignungsregister kommt ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.

Verfahren aus der Ferne führen

Ein Bußgeldverfahren wegen eines Vorfalls auf der A 81 bei Empfingen lässt sich vollständig schriftlich und digital bearbeiten. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, müssen Sie für Einspruch, Akteneinsicht und die anschließende Prüfung keine Anreise einplanen; der Austausch läuft über Telefon, E-Mail und Post.

Sinnvoll ist, das Schreiben samt Briefumschlag oder Zustellungsnachweis aufzubewahren, damit der Beginn der Zwei-Wochen-Frist nachvollziehbar bleibt. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten der anwaltlichen Vertretung – eine Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.

Wichtig ist nur, dass die Frist nicht verstreicht, während noch Unterlagen zusammengesucht werden. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt, sobald die Akte vorliegt.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 81 bei Empfingen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und Sie gelten deshalb nicht als überführt.

Gilt der Abschnitt auf der A 81 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerhalb geschlossener Ortschaften.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss nicht sofort begründet werden – die Begründung kann nach der Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen auf der A 81 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite