Sie wurden auf der A 81 bei Empfingen in Fahrtrichtung Singen geblitzt und haben Post in der Sache erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: einzuordnen, welches Schreiben Ihnen vorliegt, und die Frist im Blick zu behalten. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid – er dient der Behörde dazu, Angaben von Ihnen zu erhalten. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort begründen zu müssen.
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst die Frist sichern, dann über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, was die Behörde tatsächlich in der Hand hat. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in Höhe und Zuordnung trägt. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht; wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 81 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Empfingen |
| Fahrtrichtung | Singen |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet
Die A 81 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Es gelten die Regelsätze für Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften. Diese liegen bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen Sätze. Welche Geschwindigkeit an der konkreten Stelle zulässig war, ergibt sich aus der Beschilderung auf dem befahrenen Streckenabschnitt in Fahrtrichtung Singen.
Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrszeichen angeordnet werden – dauerhaft oder auch nur zeitweise, etwa über Wechselverkehrszeichen. Für ein Verfahren ist deshalb regelmäßig von Bedeutung, ob das der Messung zugrunde gelegte Limit zum Tatzeitpunkt tatsächlich und ordnungsgemäß angeordnet war und ob es für Sie erkennbar war. Diese Fragen lassen sich nicht aus dem Bescheid selbst beantworten, sondern nur anhand der Verfahrensakte.
Ebenfalls prüfbar sind die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Frage, ob der Vorwurf Ihnen als Fahrer zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist zu beurteilen, ob sich daraus eine Fahreridentifizierung überhaupt ableiten lässt.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Toleranz abgezogen. Erst der Wert nach diesem Abzug ist maßgeblich für die Einordnung des Vorwurfs – manchmal entscheidet das darüber, ob eine Stufe mit schärferen Folgen noch erreicht wird oder nicht.
Ein Punkt im Fahreignungsregister kommt ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.
Verfahren aus der Ferne führen
Ein Bußgeldverfahren wegen eines Vorfalls auf der A 81 bei Empfingen lässt sich vollständig schriftlich und digital bearbeiten. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, müssen Sie für Einspruch, Akteneinsicht und die anschließende Prüfung keine Anreise einplanen; der Austausch läuft über Telefon, E-Mail und Post.
Sinnvoll ist, das Schreiben samt Briefumschlag oder Zustellungsnachweis aufzubewahren, damit der Beginn der Zwei-Wochen-Frist nachvollziehbar bleibt. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten der anwaltlichen Vertretung – eine Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.
Wichtig ist nur, dass die Frist nicht verstreicht, während noch Unterlagen zusammengesucht werden. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt, sobald die Akte vorliegt.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 81 bei Empfingen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und Sie gelten deshalb nicht als überführt.
Gilt der Abschnitt auf der A 81 als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerhalb geschlossener Ortschaften.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss nicht sofort begründet werden – die Begründung kann nach der Akteneinsicht folgen.
Weitere Messstellen auf der A 81 in Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 81 bei Horb am Neckar, km 128,5, Richtung Singen
- Geblitzt auf der A 81 bei Empfingen, Fahrtrichtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A 81 bei Ludwigsburg, Fahrtrichtung Heilbronn
- Geblitzt auf der A 81 bei Geisingen, km 702,846
- Geblitzt auf der A 81 bei Heilbronn in Fahrtrichtung Stuttgart
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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