Sie wurden auf der A 81 bei Geisingen im Bereich km 702,846 mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post von der Bußgeldstelle. Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist, welche Fristen laufen und an welchen Punkten sich ein Vorwurf überprüfen lässt.
Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie fristgerecht, aber nicht vorschnell. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und erst danach entscheiden, ob und wie das Verfahren angegriffen wird.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 81 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Geisingen |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
A 81 bei Geisingen: Autobahn heißt außerorts – und was daraus folgt
Die A 81 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als Bereich außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze dort niedriger aus als innerorts. Das ändert nichts daran, dass ab einer bestimmten Höhe der Überschreitung auch außerorts Punkte und ein Regelfahrverbot vorgesehen sind.
Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle gilt, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise gelten. Genau deshalb gehört die Frage, welches Limit im Moment der Messung tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war, zu den Punkten, die sich über die Akte nachvollziehen lassen. Aus dem Bescheid allein ist das häufig nicht abschließend zu beurteilen – dort steht ein Ergebnis, nicht dessen Grundlage.
Beachten Sie außerdem: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Einordnung ist erst der Wert nach diesem Abzug. Gerade bei Werten knapp an einer Stufengrenze lohnt es sich, diesen Rechenschritt im Bescheid nachzuvollziehen.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Kommt zuerst ein Anhörungsbogen, ist das noch keine Entscheidung gegen Sie. Er dient der Sachverhaltsaufklärung. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Erhalten Sie die Post als Halter, obwohl ein anderer gefahren ist, sollten Sie nichts ins Blaue hinein eintragen. Ob und was sinnvollerweise mitgeteilt wird, hängt vom Einzelfall ab und sollte erst nach Kenntnis des Akteninhalts entschieden werden. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch die Frage dazu, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zum Fahrer ableiten lässt.
Im Rahmen der Akteneinsicht prüfen lassen sich unter anderem der Messvorgang selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung am Tatort und eben die Fahreridentifizierung. Erst aus diesen Unterlagen ergibt sich, ob der Vorwurf in der erhobenen Form tragfähig ist.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und ein Verfahren aus der Ferne
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann wird die Geldbuße erhöht; ob das trägt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Bis zur Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.
Falls Sie nicht in der Nähe von Geisingen wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Kommunikation per E-Mail, Telefon und Post genügt in der Regel, eine persönliche Anreise ist für die anwaltliche Vertretung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage können wir für Sie stellen.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich wurde auf der A 81 bei Geisingen geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?
Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden – ob Angaben sinnvoll sind, sollte erst nach Akteneinsicht entschieden werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung muss nicht sofort nachgereicht werden; sie kann nach Akteneinsicht folgen.
Weitere Messstellen auf der A 81 in Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 81 bei der Ausfahrt Geisingen, Fahrtrichtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A 81 bei Geisingen, Fahrtrichtung Singen
- Geblitzt auf der A 81 bei Ludwigsburg, Fahrtrichtung Heilbronn
- Geblitzt auf der A 81 bei Heilbronn in Fahrtrichtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A 81 bei Möckmühl, Fahrtrichtung Heilbronn
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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