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Geblitzt auf der A 81 bei Geisingen, km 702,846

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Geblitzt auf der A 81 bei Geisingen, km 702,846

Sie wurden auf der A 81 bei Geisingen im Bereich km 702,846 mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post von der Bußgeldstelle. Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist, welche Fristen laufen und an welchen Punkten sich ein Vorwurf überprüfen lässt.

Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie fristgerecht, aber nicht vorschnell. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und erst danach entscheiden, ob und wie das Verfahren angegriffen wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 81 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Geisingen
Bundesland Baden-Württemberg

A 81 bei Geisingen: Autobahn heißt außerorts – und was daraus folgt

Die A 81 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als Bereich außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze dort niedriger aus als innerorts. Das ändert nichts daran, dass ab einer bestimmten Höhe der Überschreitung auch außerorts Punkte und ein Regelfahrverbot vorgesehen sind.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle gilt, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise gelten. Genau deshalb gehört die Frage, welches Limit im Moment der Messung tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war, zu den Punkten, die sich über die Akte nachvollziehen lassen. Aus dem Bescheid allein ist das häufig nicht abschließend zu beurteilen – dort steht ein Ergebnis, nicht dessen Grundlage.

Beachten Sie außerdem: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Einordnung ist erst der Wert nach diesem Abzug. Gerade bei Werten knapp an einer Stufengrenze lohnt es sich, diesen Rechenschritt im Bescheid nachzuvollziehen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Kommt zuerst ein Anhörungsbogen, ist das noch keine Entscheidung gegen Sie. Er dient der Sachverhaltsaufklärung. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Erhalten Sie die Post als Halter, obwohl ein anderer gefahren ist, sollten Sie nichts ins Blaue hinein eintragen. Ob und was sinnvollerweise mitgeteilt wird, hängt vom Einzelfall ab und sollte erst nach Kenntnis des Akteninhalts entschieden werden. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch die Frage dazu, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zum Fahrer ableiten lässt.

Im Rahmen der Akteneinsicht prüfen lassen sich unter anderem der Messvorgang selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung am Tatort und eben die Fahreridentifizierung. Erst aus diesen Unterlagen ergibt sich, ob der Vorwurf in der erhobenen Form tragfähig ist.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und ein Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann wird die Geldbuße erhöht; ob das trägt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Bis zur Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.

Falls Sie nicht in der Nähe von Geisingen wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Kommunikation per E-Mail, Telefon und Post genügt in der Regel, eine persönliche Anreise ist für die anwaltliche Vertretung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage können wir für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 81 bei Geisingen geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden – ob Angaben sinnvoll sind, sollte erst nach Akteneinsicht entschieden werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung muss nicht sofort nachgereicht werden; sie kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen auf der A 81 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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