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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 81 bei Möckmühl, Fahrtrichtung Heilbronn

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Geblitzt auf der A 81 bei Möckmühl, Fahrtrichtung Heilbronn

Sie waren auf der A 81 in Fahrtrichtung Heilbronn im Bereich Möckmühl unterwegs und haben deshalb Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung erhalten. Dann geht es zunächst um zwei Punkte: Welcher Wert wird Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgehalten, und in welchem Verfahrensstadium befinden Sie sich – Anhörungsbogen oder bereits Bußgeldbescheid?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt dagegen ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine kurze Frist: Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung kann Einspruch eingelegt werden, ohne dass dieser sofort begründet werden müsste. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf in Ruhe prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 81 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Möckmühl
Fahrtrichtung Heilbronn
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt: Bewertung nach den außerörtlichen Sätzen

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen innerorts und außerorts. Autobahnen zählen dabei stets zu den außerörtlichen Straßen – bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze also niedriger als in einer geschlossenen Ortschaft. Bei anderen Straßen richtet sich diese Einordnung nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel.

Welches Tempo auf einem Autobahnabschnitt gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein oder nur zeitweise gelten, etwa über Wechselverkehrszeichen oder vorübergehend aufgestellte Zeichen. Für Ihr Verfahren ist deshalb wichtig, welches Limit im Vorwurf zugrunde gelegt wird und ob die Beschilderung, die zu diesem Limit führen soll, tatsächlich so vorhanden und ordnungsgemäß angeordnet war. Maßgeblich ist am Ende nicht der abgelesene Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigen

Häufig kommt die erste Post an die Halteradresse. Im Anhörungsbogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen – also Name, Geburtsdatum und Anschrift. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer sich zum Vorwurf nicht äußert, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Bevor Sie etwas eintragen oder unterschreiben, lohnt sich Zurückhaltung. Vorschnelle Erklärungen zur Fahrereigenschaft oder zum Fahrtzweck lassen sich später kaum zurücknehmen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zuverlässig zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte werden es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Möckmühl wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft schriftlich, telefonisch und digital. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung – eine Anfrage vor der Beauftragung schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt auf der A 81 erhalten. Muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache, also zum Vorwurf selbst, müssen Sie nichts sagen; Schweigen darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder Nachteil angerechnet werden.

Wird der Verstoß auf der Autobahn milder bewertet als in der Stadt?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, und außerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Entscheidend bleibt der Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Wie lange habe ich Zeit, wenn der Bußgeldbescheid schon da ist?

Ab Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Landkreis Heilbronn

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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