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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 81 bei der Ausfahrt Geisingen, Fahrtrichtung Stuttgart

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Geblitzt auf der A 81 bei der Ausfahrt Geisingen, Fahrtrichtung Stuttgart

Sie sind auf der A 81 in Fahrtrichtung Stuttgart im Bereich der Ausfahrt Geisingen mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst worden und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt vor allem darum, welches Schreiben vorliegt: ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid. Davon hängt ab, welche Fristen laufen.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung: Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Eingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 81 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Geisingen
Fahrtrichtung Stuttgart
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf die Höhe aus

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen innerorts und außerorts. Autobahnen zählen dabei stets zu den Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften. Das bedeutet: Bei einer identischen Überschreitung fallen die Regelsätze auf der A 81 niedriger aus als auf einer innerörtlichen Straße. Bei anderen Straßen richtet sich diese Einordnung nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – auf der Autobahn stellt sich diese Frage nicht.

Ausschlaggebend ist außerdem nicht der Rohwert der Messung. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der danach verbleibende Wert ist die Grundlage für die weitere Bewertung. Gerade in Grenzbereichen kann dieser Abzug darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle überhaupt gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Begrenzungen dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise gelten oder über wechselnde Anzeigen geregelt werden. Ob und in welcher Höhe für Ihren Fahrtzeitpunkt ein Limit galt, ist deshalb ein Punkt, der sich nachprüfen lässt.

Punkte, Fahrverbot und die Frage nach dem Fahrer

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; sieht der Bußgeldkatalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Droht ein Fahrverbot und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot ganz absehen; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab – etwa davon, ob berufliche Folgen bis zum Verlust des Arbeitsplatzes im Raum stehen. Eine pauschale Aussage ist dazu nicht möglich, die Begründung muss zum Einzelfall passen.

Häufig richtet sich das erste Schreiben an den Halter des Fahrzeugs. Das heißt nicht automatisch, dass damit auch der Fahrer feststeht. Die Zuordnung der Person zum Vorwurf gehört zu den Punkten, die sich im Verfahren überprüfen lassen. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kann auch dessen Aussagekraft bewertet werden.

Akteneinsicht und Verfahren aus der Ferne

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst mit den Unterlagen lässt sich sinnvoll beurteilen, ob der Vorwurf in der erhobenen Form tragfähig ist. Geprüft werden können unter anderem der Messvorgang, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Der Ablauf ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht nehmen, danach über das weitere Vorgehen entscheiden.

Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle oder von der Region wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen, eine persönliche Anreise ist für die Mandatierung und die Akteneinsicht nicht erforderlich.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist zusätzlich Vorsicht geboten: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 81 Richtung Stuttgart unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht als Beweis gegen Sie verwendet oder sonst zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung müssen Sie zunächst nicht liefern; sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 81 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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