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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 81 bei Ludwigsburg, Fahrtrichtung Heilbronn

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Geblitzt auf der A 81 bei Ludwigsburg, Fahrtrichtung Heilbronn

Sie sind auf der A 81 bei Ludwigsburg in Fahrtrichtung Heilbronn in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: den nach Abzug der Messtoleranz maßgeblichen Wert und die Frage, welche Folgen daran hängen – Geldbuße, Punkte, möglicherweise ein Fahrverbot.

Wichtig ist der Unterschied zwischen den Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Frist: Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung kann Einspruch eingelegt werden, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 81 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ludwigsburg
Fahrtrichtung Heilbronn
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung Ihres Falls ist zunächst relevant, dass Autobahnen im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts gelten. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Regelsätze aus: Bei derselben Überschreitung liegen die innerörtlichen Sätze höher als die außerörtlichen. Ihre Fahrt auf der A 81 in Richtung Heilbronn wird also nach der außerörtlichen Staffelung beurteilt.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich allein aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Begrenzungen dauerhaft, abschnittsweise oder auch nur vorübergehend angeordnet sein; ebenso sind Anlagen denkbar, die wechselnde Werte anzeigen. Genau deshalb gehört zur Prüfung eines Vorwurfs immer die Frage, welches Limit im Tatzeitpunkt wirksam angeordnet und ordnungsgemäß angezeigt war und ob sich das aus der Akte nachvollziehen lässt.

Der zweite Ansatzpunkt ist der Messwert selbst. Vom gemessenen Wert wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot maßgeblich. Liegt Ihr Fall nahe an einer Stufengrenze, kann die korrekte Berechnung über die Rechtsfolgen entscheiden.

Halterpost, Fahrerfrage und Ihre Rechte im Anhörungsverfahren

Schreiben in Geschwindigkeitssachen gehen häufig zunächst an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Halter und Fahrer müssen aber nicht identisch sein. Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Ihre Angaben zur Person zu machen – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer dazu schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Vorschnelle Erklärungen sind daher selten sinnvoll, solange der Akteninhalt nicht bekannt ist. Falls überhaupt ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich erst nach Einsicht beurteilen, ob daraus eine belastbare Zuordnung zu einer bestimmten Person abgeleitet werden kann. Ebenso lässt sich dann klären, ob die Dokumentation der Messung vollständig ist.

Falls Sie nicht in der Nähe von Ludwigsburg wohnen: Ein Bußgeldverfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden. Korrespondenz, Akteneinsicht und Stellungnahmen laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – eine kurze Rückfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich früh.

Punkte, Fahrverbot und Besonderheiten in der Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so etwa auf Urlaubszeiten legen.

In Ausnahmefällen lässt sich ein Fahrverbot ganz abwenden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Das muss konkret dargelegt werden.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 81 bei Ludwigsburg als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, also auch die A 81 in Fahrtrichtung Heilbronn. Bei anderen Straßen entscheidet die Beschilderung, konkret die Ortstafel.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, dass ich gefahren bin?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person; zur Sache dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Prüfung der Akte auch später erfolgen kann.

Weitere Messstellen auf der A 81 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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