Auf der A 81 bei Pleidelsheim in Fahrtrichtung Stuttgart wurde Ihre Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät erfasst. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Weil Autobahnen im Bußgeldkatalog als außerorts gelten, richten sich die Folgen nach den außerörtlichen Regelsätzen – diese liegen bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Wichtig ist zunächst der Unterschied zwischen den Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Äußerung. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden – erst über die Akte lässt sich beurteilen, ob die Messung und ihre Zuordnung tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 81 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Pleidelsheim |
| Fahrtrichtung | Stuttgart |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
80 km/h auf der Autobahn: Was von der gemessenen Zahl übrig bleibt
Der Wert, der auf dem Schreiben steht, ist nicht zwangsläufig der Wert, mit dem gerechnet wird. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist allein das Ergebnis danach. Gerade in Grenzbereichen entscheidet dieser Abzug darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt.
Zwei Schwellen sind dabei besonders relevant. Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ist für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Unterhalb von 21 km/h bleibt es bei einer Geldbuße ohne Punkteeintrag. Bei einem Tempolimit von 80 km/h auf einer Autobahn kann dieser Bereich schneller erreicht sein, als es beim Fahren wirkt – auf der Autobahn wirken 100 km/h subjektiv unauffällig, gegenüber einer Begrenzung auf 80 km/h ist die Differenz jedoch bereits eintragungsrelevant.
Auf Autobahnen werden Tempolimits durch Beschilderung festgelegt, teils dauerhaft, teils zeitlich oder abschnittsweise begrenzt. Zur Prüfung gehört deshalb regelmäßig die Frage, ob die für die Messstelle maßgebliche Begrenzung ordnungsgemäß angeordnet und für Vorbeifahrende erkennbar ausgeschildert war.
Mobile Messung mit PoliScan FM1 – was sich überprüfen lässt
Bei einer mobilen Messung ist das Gerät nicht dauerhaft am Ort installiert, sondern wird für den jeweiligen Einsatz aufgestellt und in Betrieb genommen. Daraus ergeben sich Prüfpunkte, die sich erst mit den Unterlagen beantworten lassen: War das Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht? Wurde es entsprechend den Vorgaben der Bauartzulassung verwendet? Passen Messprotokoll, Falldatensatz und der im Bescheid genannte Wert zusammen?
Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, der Eichnachweis, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft für die Fahreridentifizierung zu diesen Punkten. Erst nach Durchsicht der Unterlagen lässt sich seriös sagen, ob Einwände tragen oder ob eine andere Strategie sinnvoller ist.
Für die Äußerung gilt: Ihre Personalien müssen Sie angeben. Angaben zur Sache – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell – sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Kommt ein Fahrverbot in Betracht, ist der Zeitpunkt oft genauso wichtig wie das Ob. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das möglich ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie nicht in der Nähe von Pleidelsheim wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Abstimmung laufen schriftlich, telefonisch und digital. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der A 81 bei Pleidelsheim mit 80 km/h Limit gemessen worden – zählt das als innerorts?
Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Weitere Messstellen auf der A 81 in Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 81 bei Ludwigsburg, Fahrtrichtung Heilbronn
- Geblitzt auf der B 10 bei km 1,4 in Vaihingen an der Enz, Richtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A 81 bei Geisingen, km 702,846
- Geblitzt auf der A 81 bei Heilbronn in Fahrtrichtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A 81 bei Möckmühl, Fahrtrichtung Heilbronn
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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