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Geblitzt auf der B 10 bei km 1,4 in Vaihingen an der Enz, Richtung Stuttgart

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Geblitzt auf der B 10 bei km 1,4 in Vaihingen an der Enz, Richtung Stuttgart

An der B 10 bei Kilometer 1,4 in Vaihingen an der Enz wird in Fahrtrichtung Stuttgart mit einer stationären Anlage gemessen; zulässig sind dort 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt vor – Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht; wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf sachlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 10 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Vaihingen an der Enz
Fahrtrichtung Stuttgart
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Lasergerät und Foto
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

80 km/h auf der B 10: Was bei der Zuordnung des Vorwurfs zählt

Maßgeblich ist nie der zuerst abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt – und damit auch, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder Punkte und ein Fahrverbot in Betracht kommen. Punkte im Fahreignungsregister sind ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Ob die Sätze für innerorts oder für außerorts gelten, ergibt sich nicht aus der Höhe des Tempolimits, sondern aus der Beschilderung, also aus der Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Auf welcher Grundlage die Behörde den Vorwurf berechnet hat, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen – dazu gehören unter anderem die Messunterlagen, der Eichnachweis des eingesetzten Geräts und die Dokumentation der Beschilderung an der Messstelle. Auch die Frage, ob die Fahrereigenschaft tragfähig zugeordnet ist, gehört in diese Prüfung: Liegt ein Messfoto vor, ist zu klären, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt.

Fahrverbot, Probezeit und Post an den Halter

Droht ein Fahrverbot, ist wichtig, dass es nicht zwangsläufig sofort beginnt. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen vorgetragen und belegt werden, von selbst berücksichtigt sie niemand.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Häufig erreicht die erste Post nicht den Fahrer, sondern den Halter des Fahrzeugs. Wer ein Schreiben erhält, in dem er als Fahrer benannt werden soll, muss dazu keine Erklärung abgeben. Vorschnelle Angaben lassen sich später kaum korrigieren, während ein zunächst zurückhaltendes Vorgehen alle Prüfungsmöglichkeiten offenhält.

Verfahren auch aus der Ferne führen

Falls Sie weiter entfernt von Vaihingen an der Enz wohnen, ist eine Anreise in der Regel nicht erforderlich: Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Für eine erste Einschätzung genügen das Schreiben, das Sie erhalten haben, samt Datum der Zustellung.

Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; ein Blick in die Police oder eine kurze Deckungsanfrage klärt das vorab. Sinnvoll ist außerdem, den Briefumschlag mit dem Zustellungsvermerk aufzubewahren, weil sich daran der Fristbeginn nachvollziehen lässt.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der B 10 in Vaihingen an der Enz gelten 80 km/h – zählt das als außerorts?

Das hängt allein von der Beschilderung ab, also davon, ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Aus der Höhe des Tempolimits lässt sich das nicht ableiten; die Einordnung ergibt sich aus der Akte und wirkt sich auf die Höhe des Regelsatzes aus.

Ich war in Richtung Stuttgart unterwegs, kann aber auf dem Foto nichts erkennen. Was nun?

Falls ein Messfoto vorliegt, kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und geprüft werden, ob die Aufnahme eine Zuordnung zum Fahrer überhaupt trägt. Bis dahin müssen Sie zur Sache keine Angaben machen.

Muss ich auf den Anhörungsbogen antworten?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen auf der B 10 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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