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Geblitzt auf der A 81 bei Horb am Neckar, km 128,5, Richtung Singen

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Geblitzt auf der A 81 bei Horb am Neckar, km 128,5, Richtung Singen

Auf der A 81 bei Horb am Neckar in Fahrtrichtung Singen wurde bei km 128,5 mobil mit einem Gerät der Bauart PoliScan Speed gemessen; für die Stelle ist ein Tempolimit von 120 km/h angegeben. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, kommt es zunächst darauf an, um welches Schreiben es sich handelt.

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Sie müssen dort Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen – Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung; der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, auch bereits vor einem Bescheid.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 81 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Horb am Neckar
Fahrtrichtung Singen
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der Autobahn – warum die Beschilderung eine Rolle spielt

Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Beschilderung festgelegt. Das kann dauerhaft geschehen, aber auch vorübergehend, etwa durch Wechselverkehrszeichen oder zeitweise aufgestellte Zeichen. Für einen Vorwurf ist deshalb nicht nur der Messwert wichtig, sondern auch die Frage, welches Limit an der konkreten Stelle in Fahrtrichtung Singen tatsächlich und wirksam angeordnet war und ob es für Sie erkennbar war.

Im Rahmen der Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Beschilderung, die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person prüfen. Erst wenn diese Punkte nachvollziehbar sind, ist beurteilbar, ob der Vorwurf in der vorliegenden Form Bestand haben kann.

Wichtig ist außerdem: Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Einordnung ist erst der Wert nach diesem Abzug – und nicht die Zahl, die zunächst im Kopf bleibt.

Außerorts: Punkte und Fahrverbot bei höherer Überschreitung

Die A 81 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts; ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.

Ein Punkt im Fahreignungsregister kommt ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden – dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das überhaupt in Frage kommt, hängt von den persönlichen Umständen ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Halterpost, Fristen und ein Verfahren aus der Ferne

Wird zunächst der Fahrzeughalter angeschrieben, bedeutet das nicht, dass dieser sich zum Fahrgeschehen erklären müsste. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Falls ein Messfoto vorliegt, kann bei der Akteneinsicht auch geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zu einer Person ergibt.

Achten Sie auf die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer notwendig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Horb am Neckar wohnen, ist dieser Punkt oft der erste, der interessiert. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Horb am Neckar erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache müssen Sie nichts sagen, und Schweigen zum Vorwurf darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wird die Stelle auf der A 81 als innerorts oder außerorts behandelt?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Damit greifen die außerörtlichen Regelsätze, und ein Regelfahrverbot für Pkw ist erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Kann die Akte eingesehen werden, bevor ein Bußgeldbescheid kommt?

Ja, über einen Anwalt kann Akteneinsicht auch schon vor einem Bescheid beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen auf der A 81 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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