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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 81 bei Empfingen, Fahrtrichtung Stuttgart

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Geblitzt auf der A 81 bei Empfingen, Fahrtrichtung Stuttgart

Sie sind auf der A 81 bei Empfingen in Fahrtrichtung Stuttgart mit einer Geschwindigkeitsmessung in Kontakt gekommen und haben nun Post von der Bußgeldstelle. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung und verlangen unterschiedliche Reaktionen.

Wichtig ist zunächst, welches Schreiben genau vorliegt und ab wann eine Frist läuft. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und zwar ohne dass Sie die Gründe sofort darlegen müssen. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid – hier sind nur die Angaben zu Ihrer Person verpflichtend, Angaben zur Sache nicht.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 81 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Empfingen
Fahrtrichtung Stuttgart
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 81 Richtung Stuttgart: Autobahn heißt immer außerorts

Die A 81 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts, wo bei identischen km/h strenger bewertet wird.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle einer Autobahn erlaubt ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise gelten oder über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für Ihr Verfahren ist deshalb nicht nur die gemessene Geschwindigkeit relevant, sondern auch die Frage, welches Limit im Moment der Messung tatsächlich galt und ob es für Sie in Fahrtrichtung Stuttgart erkennbar angeordnet war. Das lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beantworten, sondern erst über den Akteninhalt.

Beachten Sie außerdem: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für die Einordnung in die Tabellen ist allein der Wert nach diesem Abzug – und genau dieser Wert entscheidet auch darüber, ob die Schwelle zu Punkten oder zu einem Regelfahrverbot überhaupt erreicht ist.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht. Es ist ein Punkt, bei einer Überschreitung, für die ein Regelfahrverbot vorgesehen ist, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regelung interessant: Liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In besonderen Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vollständig vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen konkret vorgetragen und belegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an.

Akteneinsicht und Verfahren auch aus der Ferne

Der sinnvolle Ablauf ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich prüfen. Über einen Anwalt lässt sich Einsicht in die Akte nehmen. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.

Erhält der Fahrzeughalter Post, während die Fahrereigenschaft ungeklärt ist, stellt sich zusätzlich die Fahrerfrage. Hier lohnt es, vor einer Antwort zu klären, was Sie tatsächlich angeben müssen. Zur Sache dürfen Sie schweigen, und aus diesem Schweigen darf kein Nachteil gezogen werden – es macht Sie nicht zum überführten Betroffenen.

Falls Sie weiter von der Strecke oder der zuständigen Stelle entfernt wohnen, spricht das nicht gegen eine Verteidigung: Ein Bußgeldverfahren kann vollständig schriftlich und damit aus der Ferne geführt werden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten – ein kurzer Blick in Ihre Police vor der Entscheidung ist deshalb sinnvoll. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, kann auch dieses im Rahmen der Akteneinsicht ausgewertet werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 81 bei Empfingen als außerorts?

Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften behandelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit unter den innerörtlichen Werten.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt Richtung Stuttgart erhalten – muss ich antworten?

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht; schweigen Sie dazu, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden, sodass anschließend Akteneinsicht genommen und geprüft werden kann.

Weitere Messstellen auf der A 81 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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