Sie haben wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf dem Bossendorfer Damm Höhe AS Bossendorf in Haltern am See Post bekommen – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stadien: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Aufforderung, sich zum Vorwurf zu äußern. Erst der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang.
Wichtig ist deshalb zuerst, welches Schreiben Sie in der Hand halten. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und anschließend prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Bossendorfer Damm |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Haltern am See, Höhe AS Bossendorf |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Anhörungsbogen zur Messung auf dem Bossendorfer Damm: Was Sie sagen müssen – und was nicht
Im Anhörungsbogen wird zwischen Angaben zur Person und Angaben zur Sache unterschieden. Name, Geburtsdatum und Anschrift müssen Sie angeben. Ob Sie selbst gefahren sind, wie schnell Sie unterwegs waren oder wohin Sie wollten, müssen Sie hingegen nicht mitteilen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Das gilt auch, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden, der Wagen aber von einer anderen Person genutzt wurde: Niemand muss sich selbst belasten. Sinnvoll ist es, vor einer Äußerung erst den Akteninhalt zu kennen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die man sich ansehen sollte.
Innerorts oder außerorts – warum das für die Folgen entscheidend ist
Ob für die Messstelle auf dem Bossendorfer Damm die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich nicht nach dem Eindruck vor Ort, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung, außerorts ab 41 km/h.
Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und nur der Wert danach zählt. Gerade in Grenzbereichen kann das den Unterschied machen. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Prüfen Sie daher genau, welche Überschreitung Ihnen vorgeworfen wird und welches Limit an der Stelle gegolten haben soll.
Frist, Fahrverbot, Probezeit: Woran Sie jetzt denken sollten
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – auf diesen Ausnahmeweg sollten Sie sich nicht verlassen.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, weil in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab.
Wer noch in der Probezeit ist, sollte besonders aufmerksam sein: Ab 21 km/h Überschreitung liegt eine schwerwiegende Zuwiderhandlung vor. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf dem Bossendorfer Damm erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?
Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie müssen also nicht mitteilen, wer am Steuer saß; ein Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Wie viel Zeit habe ich, wenn der Bußgeldbescheid kommt?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Gelten hier die Regelsätze für innerorts oder für außerorts?
Das entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel, und nicht der optische Eindruck der Strecke. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten und ein Fahrverbot früher vorgesehen ist.
Weitere Messstellen: Kreis Recklinghausen
- Geblitzt auf der A 31 bei Dorsten, Rastplatz Lüningskamp, Richtung Bottrop
- Geblitzt auf der A 2 bei Kreuz Marl-Frentrop, Fahrtrichtung Oberhausen
- Geblitzt auf der A 31 bei Dorsten/Lembeck in beide Richtungen
- Geblitzt auf der A 52 bei Marl Nord in Fahrtrichtung Haltern
- Geblitzt auf der A 43 bei Recklinghausen, Richtung Bochum
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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