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Geblitzt auf der A42 Höhe AK A57 bei Kamp-Lintfort, Richtung A57

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Geblitzt auf der A42 Höhe AK A57 bei Kamp-Lintfort, Richtung A57

An dieser Stelle der A42 auf Höhe des AK A57 bei Kamp-Lintfort wird in Fahrtrichtung A57 stationär die Geschwindigkeit gemessen. Zulässig sind dort 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um einen Vorwurf – geprüft ist damit noch nichts.

Wichtig ist die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, er dient der Aufklärung. Ein Bußgeldbescheid dagegen läuft mit einer Frist – gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. In der Zeit danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich überprüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 42 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Kamp-Lintfort
Fahrtrichtung A57
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Traffistar S 330
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der Autobahn: Wie sich die Höhe des Vorwurfs ergibt

Maßgeblich für die Bewertung ist nicht der Wert, den die Anlage anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert wird der zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h gegenübergestellt. Schon deshalb lohnt der Blick in die Unterlagen: Rechenfehler und falsch übernommene Werte kommen vor.

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar aus, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Die Folgen sind gestaffelt: Je weiter der bereinigte Wert über der zulässigen Geschwindigkeit liegt, desto einschneidender fällt die Rechtsfolge aus. Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte.

Ein Punkt, über den bei Autobahnmessungen häufig gestritten wird, ist die Beschilderung. Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbeschränkungen dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Für den Vorwurf muss die Begrenzung, auf die sich die Messung stützt, für den Fahrer erkennbar und ordnungsgemäß ausgewiesen gewesen sein. Ob das im konkreten Fall zutrifft, zeigt erst die Akte.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Die erste Post geht in der Regel an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Damit ist nicht gesagt, dass diese Person auch gefahren ist. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – verpflichtend. Angaben zur Sache sind es nicht. Wer sich zum Vorwurf nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Überprüfen lassen sich dabei unter anderem der Ablauf und die Dokumentation der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer tatsächlich trägt. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertung dazu. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob sich ein Einspruch inhaltlich tragen lässt oder ob andere Wege sinnvoller sind.

Falls Sie nicht in der Nähe von Kamp-Lintfort wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis: Das Verfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden, über Telefon, E-Mail und Post. Eine persönliche Anreise ist für die Prüfung der Akte nicht erforderlich.

Fahrverbot und Probezeit

Droht ein Fahrverbot, kommt es auf den Einzelfall an. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – es bestand also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt von den Umständen ab und muss begründet vorgetragen werden.

Wer noch in der Probezeit ist, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig – eine Anfrage vor dem weiteren Vorgehen ist deshalb sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S330

So misst der Traffistar S330

Der Traffistar S330 ist eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage. Er stammt ursprünglich von der ROBOT Visual Systems GmbH (Marke „Traffipax“); heute firmiert der Hersteller als JENOPTIK Robot GmbH. Die Bauartzulassung der PTB stammt aus dem Jahr 2003. Anders als Radar- oder Lasergeräte misst der S330 nicht berührungslos: In jeden überwachten Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren quer zur Fahrtrichtung in den Fahrbahnbelag eingelassen, jeweils im Abstand von einem Meter. Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, misst das Gerät die Zeiten für die beiden Teilstrecken und für die Gesamtstrecke von zwei Metern (Weg-Zeit-Messung). Angezeigt wird die Geschwindigkeit über die Gesamtstrecke; die Teilstrecken dienen der Plausibilitätskontrolle. Nach Herstellerangaben handelt es sich um ein „halb-analoges“ System, das weder Statistik- noch Rohmessdaten speichert. Das Beweisfoto wird digital gefertigt; die Anlage wird unter anderem in Tunneln eingesetzt.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung und die Fachliteratur behandeln die Messung mit dem Traffistar S330 als standardisiertes Messverfahren. Was das bedeutet, erläutern wir hier: Das Gericht muss die Messung nur dann näher prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt. Solche Anhaltspunkte muss in der Regel die Verteidigung herausarbeiten.

Was wir in der Akte prüfen

Bei Piezo-Anlagen hängt die Richtigkeit der Messung maßgeblich vom Zustand der Sensoren und der Fahrbahn ab. Wir prüfen deshalb insbesondere:

  • Eichung: Liegt ein gültiger Eichschein vor – auch für den Sensorbereich in der Fahrbahn? Gab es seit der Eichung Reparaturen oder Eingriffe?
  • Sensorbereich: Nach der Fachliteratur dürfen die Sensoren keine Risse aufweisen, in die Feuchtigkeit eindringen kann, und müssen lückenlos in der Fahrbahn liegen. Für die Überprüfung des Sensorbereichs gibt es eine eigene technische Richtlinie („Piezo-Richtlinie“) mit Anforderungen u.a. an Fahrbahnrisse, Unebenheiten und Spurrillen im Messbereich. Unterlagen über die vorgeschriebenen Sensorprüfungen sollten angefordert werden.
  • Messfoto: Ist der in Fahrtrichtung letzte Sensor auf dem Foto erkennbar oder zu ermitteln? Passt die Position des Fahrzeugs auf dem Foto zur Messung? Befinden sich weitere Fahrzeuge im Bild?
  • Falldatensatz und Gebrauchsanweisung: Liegen die digitale Falldatei und die zur eingesetzten Softwareversion passende Gebrauchsanweisung vor?
  • Messreihe: Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verletzt es das Recht auf ein faires Verfahren, wenn die Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen digitalen Falldaten der Messreihe aller Fahrspuren mit Statistikdatei verweigert wird. Solche Daten sollten frühzeitig angefordert werden.
  • Messstelle vor Ort: Weil die Anlage fest verbaut ist, lässt sich die Messstelle in der Regel auch nachträglich besichtigen und fotografieren – etwa um Fahrbahnschäden im Sensorbereich zu dokumentieren.

Zur Einordnung

Allgemeine Einwände („Blitzer messen oft falsch“) reichen vor Gericht nicht aus. Bei einer fest installierten Piezo-Anlage können aber gerade der Zustand der Fahrbahn und die Prüfunterlagen zum Sensorbereich konkrete Ansatzpunkte liefern. Ob das im Einzelfall so ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht und ggf. einer Besichtigung der Messstelle beurteilen.

Mehr zum Traffistar S330, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S330 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Wie schnell durfte ich auf der A42 Höhe AK A57 fahren?

An dieser Messstelle gilt in Richtung A57 eine zulässige Geschwindigkeit von 80 km/h. Für die Bewertung des Vorwurfs zählt Ihr gemessener Wert erst nach Abzug der Messtoleranz.

Gilt die Messung als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das ist für Sie günstiger, da die Regelsätze bei gleicher Überschreitung innerorts höher ausfallen.

Muss ich auf den Anhörungsbogen antworten und sagen, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden; sinnvoll ist zunächst die Akteneinsicht über einen Anwalt.

Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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