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Geblitzt auf der A 42 bei Moers, km 8,351

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Geblitzt auf der A 42 bei Moers, km 8,351

Sie sind auf der A 42 im Bereich Moers bei Kilometer 8,351 in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post von der Behörde erhalten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist, welche Fristen Sie im Blick behalten müssen und welche Punkte sich in einem solchen Verfahren überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst die Reihenfolge: Frist notieren, nichts zur Sache erklären, was Sie nicht erklären müssen, und erst nach Einsicht in die Akte entscheiden. Denn ob der Vorwurf in der Höhe trägt, lässt sich seriös erst beurteilen, wenn die Unterlagen zur Messung vorliegen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; anschließend lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 42 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Moers
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 42 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Es gelten die Regelsätze für außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen diese niedriger aus als innerorts – ein Unterschied, der sich bei der Einordnung des Vorwurfs unmittelbar auswirkt.

Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Stelle einer Autobahn erlaubt ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Limits können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch zeitlich befristet oder über Wechselverkehrszeichen geschaltet sein. Für das Verfahren ist deshalb eine zentrale Frage, welches Zeichen für den konkreten Fahrstreifen und die konkrete Fahrtrichtung zur Tatzeit maßgeblich war und ob dies in der Akte nachvollziehbar belegt ist. Ebenso relevant ist die Messtoleranz: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen, und nur der Wert danach ist für die Sanktion maßgeblich. Schon wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Fristen

Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, ist das noch keine Entscheidung gegen Sie. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade wenn unklar ist, wer gefahren ist oder ob das Fahrzeug überhaupt richtig zugeordnet wurde, ist eine vorschnelle schriftliche Erklärung selten hilfreich.

Liegt dagegen bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine kurze Frist: Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung kann Einspruch eingelegt werden. Eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden – der Einspruch sichert zunächst nur, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig wird, und schafft Raum für die Akteneinsicht. Falls Sie nicht in der Nähe von Moers wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, persönliche Termine vor Ort sind dafür nicht zwingend erforderlich.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist.

Besonders aufmerksam sollten Fahranfänger sein: In der Probezeit zählt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung – ein Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie über das weitere Vorgehen entscheiden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 42 bei Moers geblitzt worden – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Ihre Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden, sodass die Akteneinsicht anschließend erfolgen kann.

Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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