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Geblitzt in der Zöschlingsweiler Straße in Wittislingen, Höhe Hausnummer 70

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Geblitzt in der Zöschlingsweiler Straße in Wittislingen, Höhe Hausnummer 70

An der Zöschlingsweiler Straße in Wittislingen, Höhe Hausnummer 70, gilt Tempo 50. Gemessen wird dort mit einem Blitzeranhänger. Wenn Sie nach einer Fahrt an dieser Stelle Post bekommen haben, geht es zunächst um zwei Fragen: Welcher Wert wird Ihnen vorgeworfen, und welche Frist läuft gerade.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Liegt dagegen bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend – oder auch schon vorher – Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße Zöschlingsweiler Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Wittislingen
Fahrtrichtung Höhe Hausnummer 70
Bundesland Bayern
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Traffistar S350
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Tempo 50 und die Folgen je nach Überschreitung

Bei einem Limit von 50 km/h entscheidet der Wert nach Abzug der Messtoleranz darüber, was Ihnen droht. Zugrunde gelegt wird nicht die rohe Anzeige des Geräts, sondern der um die Toleranz verringerte Wert – schon deshalb lohnt der Blick in die Akte, bevor man eine Zahl als gegeben hinnimmt.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel – und nicht nach der Höhe des Tempolimits. Diese Einordnung hat spürbare Wirkung: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist für Pkw innerorts bereits ab 31 km/h vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h. Wenn also unklar ist, in welchem Bereich die Messung stattgefunden hat, ist das ein Punkt, der sich anhand der Akte klären lässt.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist nicht alles vorgezeichnet. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab, etwa wenn der Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet wäre. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen.

Anhörungsbogen, Halterpost und Ihre Rechte

Häufig erreicht die erste Post den Halter des Fahrzeugs. Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind zu machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch dann, wenn Sie als Halter angeschrieben werden.

Gerade weil eine schnelle, spontane Antwort später nur schwer zurückzunehmen ist, empfiehlt sich der umgekehrte Weg: erst Akteneinsicht, dann entscheiden, ob und was gesagt wird. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich auch prüfen, ob die Zuordnung zum Fahrer überhaupt trägt.

Beachten Sie die Zustellung des Bußgeldbescheids. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist zusätzlich wichtig: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Verfahren führen, auch über Entfernung

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich zudem schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise nach Wittislingen beziehungsweise zum zuständigen Gericht ist damit nicht in jedem Fall erforderlich, aber auch nicht immer entbehrlich.

Falls Sie weiter entfernt wohnen, lässt sich der Kontakt in der Regel vollständig per Telefon, E-Mail und Post organisieren. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig; eine kurze Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit. Schicken Sie am besten den vollständigen Schriftverkehr mit Briefumschlag, damit sich das Zustelldatum und die daran hängende Frist zweifelsfrei feststellen lassen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350

So misst der Traffistar S350

Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.

Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Der S350 und die Rohmessdaten

Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.

Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
  • Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
  • Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
  • Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
  • Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.

Zur Einordnung

Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe Post wegen der Zöschlingsweiler Straße in Wittislingen bekommen – muss ich sagen, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Ab wann wird es bei Tempo 50 richtig unangenehm?

Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Ab 21 km/h Überschreitung gibt es einen Punkt, zwei Punkte bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot; für Pkw ist ein Fahrverbot innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h vorgesehen.

Wie lange habe ich Zeit, mich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumnis in Betracht.

Weitere Messstellen: Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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