Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Maulbronner Straße in Bruchsal – stationäre Anlage

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der Maulbronner Straße in Bruchsal – stationäre Anlage

An der Maulbronner Straße in Bruchsal steht eine stationäre Messanlage. Wenn Sie dort ausgelöst haben, folgt in der Regel zunächst Post: entweder ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stadien des Verfahrens – und beide bedeuten nicht, dass der Vorwurf damit bereits feststeht.

Wichtig ist zuerst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen dagegen ist noch kein Bescheid; hier sind nur Ihre Angaben zur Person verpflichtend, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Maulbronner Straße
Ort / Abschnitt Bruchsal
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Baden-Württemberg

Anhörungsbogen oder Bescheid – was jeweils gilt

Erhalten Sie nach einer Messung an der Maulbronner Straße zunächst einen Anhörungsbogen, geht es der Verwaltung meist darum, die Person hinter dem Vorwurf zu klären. Ihre Personalien müssen Sie angeben. Was den Vorwurf selbst angeht, gilt der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss – das betrifft auch Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, zählt vor allem der Zustellungszeitpunkt. Ab diesem Tag läuft die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch. Lassen Sie sie verstreichen, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich dann, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man sich nicht verlassen. Der Einspruch selbst wahrt zunächst nur die Frist; begründen lässt er sich später, wenn der Akteninhalt bekannt ist.

Über die Akteneinsicht wird sichtbar, worauf der Vorwurf konkret gestützt wird. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung vor Ort und die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich auch dieses auswerten.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Bei Geschwindigkeitsvorwürfen wird von der gemessenen Geschwindigkeit zunächst eine Toleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Ob der Verstoß als innerorts oder außerorts bewertet wird, hängt bei einer Straße wie dieser von der Beschilderung ab, also davon, ob die Stelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts.

Ein Punkt im Fahreignungsregister ist ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen, zwei Punkte dann, wenn zugleich ein Regelfahrverbot in Betracht kommt. Für Pkw gilt ein Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – etwa, wenn dadurch der Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet wäre; die Geldbuße erhöht sich dann. Ob das trägt, entscheidet sich immer am Einzelfall und an dem, was vorgetragen und belegt wird.

Bleibt es bei einem Fahrverbot und ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Genau deshalb lohnt es sich, vor dem Eintritt der Rechtskraft zu prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Maulbronner Straße bekommen – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zum Vorwurf selbst müssen Sie sich nicht äußern, und Schweigen darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden; nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.

Muss ich persönlich zu einer Gerichtsverhandlung erscheinen, wenn ich weiter weg wohne?

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen – garantiert ist eine Entbindung aber nicht.

Weitere Messstellen: Landkreis Karlsruhe

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: Mit dem Tarif ARAG Verkehrsrechtsschutz Sofort ist ein rückwirkender Rechtsschutz für Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeit, Rotlicht oder Handy möglich.

Hier erhalten Sie den Tarif direkt per WhatsApp.

Möchten Sie dazu im Erstgespräch mehr erfahren?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen, transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite