Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Frankfurt am Main

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Frankfurt am Main

Sie sind auf der A 5 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main im Bereich Bruchsal gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Schritte jetzt sinnvoll sind und worauf es bei einer Messung auf der Autobahn ankommt.

Wichtig ist zunächst nur zweierlei: Ein Bußgeldbescheid lässt sich binnen zwei Wochen ab Zustellung mit einem Einspruch angreifen, und dieser Einspruch muss noch keine Begründung enthalten. Die inhaltliche Prüfung – etwa von Messung, Eichung, Beschilderung und der Zuordnung zum Fahrer – folgt danach über die Akteneinsicht, die ein Anwalt bereits vor einem Bescheid beantragen kann.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bruchsal
Fahrtrichtung Frankfurt am Main
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – was das für die Einstufung bedeutet

Die A 5 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts dagegen schon ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Maßgeblich ist nie der roh abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Schwellen zu Punkten oder Fahrverbot kann dieser Abzug den Ausschlag geben, weshalb sich ein genauer Blick auf die Berechnung im Bescheid lohnt.

Auf Autobahnen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; das kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend geschehen. Welches Limit für Ihre Fahrt in Richtung Frankfurt am Main galt und ob es ordnungsgemäß angeordnet und erkennbar ausgeschildert war, lässt sich anhand der Verfahrensakte nachvollziehen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt ebenso für Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden.

Eine vorschnelle Bestätigung, man sei gefahren, nimmt spätere Verteidigungsmöglichkeiten. Sinnvoller ist es, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen und erst danach zu entscheiden, ob und was gesagt wird. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich zugleich prüfen, ob die Zuordnung zum Fahrer überhaupt trägt.

Fristen, Fahrverbot und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – verlassen sollte man sich darauf nicht.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann zudem vom Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 5 bei Bruchsal bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Ab wann drohen auf der A 5 Punkte oder ein Fahrverbot?

Autobahnen gelten als außerorts: Punkte kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, ein Regelfahrverbot für Pkw ab 41 km/h. Entscheidend ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden; die Begründung kann nach der Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen: Landkreis Karlsruhe

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite