Auf der Hindenburgstraße in Viersen wird in Fahrtrichtung Osten mit einer festen Anlage gemessen; vorgegeben sind dort 50 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Welcher Geschwindigkeitswert bleibt nach Abzug der Messtoleranz übrig und welche Folgen knüpft der Bußgeldkatalog daran?
Sinnvoll ist, in Ruhe zu prüfen, statt vorschnell zu antworten. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor überhaupt ein Bescheid vorliegt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Hindenburgstraße (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Viersen |
| Fahrtrichtung | Osten |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | Traffistar S350 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Tempo 50 und die Frage, wo die Messung einzuordnen ist
Maßgeblich für die Höhe der Sanktion ist nicht der Wert, den Sie im Vorwurf zuerst lesen, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Schon wenige Stundenkilometer können darüber entscheiden, ob Sie in einer niedrigeren oder einer höheren Stufe des Bußgeldkatalogs landen – gerade in den Bereichen, in denen Punkte oder ein Regelfahrverbot hinzukommen.
Daneben spielt eine Rolle, ob der Verstoß innerorts oder außerorts gewertet wird. Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, nicht nach dem angeordneten Tempolimit. Die Unterscheidung ist kein Formalismus: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts im Regelfall früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister sieht der Katalog ab 21 km/h Überschreitung vor, einen Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei.
Bei einer festen Anlage wie auf der Hindenburgstraße lässt sich im Rahmen der Akteneinsicht unter anderem nachvollziehen, ob die Eichung gültig war, wie die Messung zustande kam, wie die Beschilderung gestaltet ist und ob die Zuordnung zum Fahrer trägt. Ob sich daraus etwas ergibt, zeigt sich erst anhand der konkreten Unterlagen.
Anhörungsbogen, Halterpost und Ihre Rechte
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt ebenso, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden.
Kommt später ein Bußgeldbescheid, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Verstreicht sie, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Notieren Sie deshalb das Zustellungsdatum und bewahren Sie den Umschlag mit dem Zustellungsvermerk auf.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Falls Sie weiter entfernt von Viersen wohnen, heißt das: Eine Anreise ist nicht zwingend in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer vermeidbar.
Fahrverbot, Probezeit und Kosten
Droht ein Fahrverbot, lohnt der Blick auf die Einzelheiten. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – es bestand also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa in einen Urlaub legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wofür dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall und seiner Darlegung ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb ist es sinnvoll, den Vorwurf vor einer Zahlung prüfen zu lassen.
Zur Kostenfrage: Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig. Eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer vor dem ersten Schritt schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: Traffistar S350
So misst der Traffistar S350
Der Traffistar S350 wird von der Jenoptik Robot GmbH hergestellt. Er misst mit einem Laserscanner: Das Gerät sendet Laserimpulse aus und weist sie nach der Reflexion am Fahrzeug wieder nach. Aus der Laufzeit der Impulse und dem Winkel ergeben sich Entfernung und Position des Fahrzeugs; aus deren Veränderung über die Zeit berechnet das Gerät die Geschwindigkeit (Laserimpuls-Laufzeitmessung). Nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fließt dabei pro Fahrzeug eine große Zahl von Einzelmessungen ein; nur wenn sie untereinander stimmig sind, wird ein Messwert gebildet.
Der S350 wird als stationäre Anlage betrieben und arbeitet mit einem Messfeld von zehn Metern. Die aktuelle PTB-Liste führt inzwischen das Nachfolgemodell TraffiStar S351, das der Hersteller stationär und als Anhänger anbietet. Welche Bauform bei Ihnen gemessen hat, ergibt sich aus der Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem Traffistar S350 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.
Der S350 und die Rohmessdaten
Am Traffistar S350 hat sich die bundesweite Debatte um „Rohmessdaten“ entzündet. Das Gerät speichert die einzelnen Messdaten, aus denen es die Geschwindigkeit berechnet, nicht. Ein Landesverfassungsgericht hat deshalb eine auf einer S350-Messung beruhende Verurteilung aufgehoben: Es fehle an einem fairen Verfahren, wenn sich der Betroffene gegen das Messergebnis wendet und das Fehlen der Rohmessdaten rügt.
Die übrige obergerichtliche Rechtsprechung ist dieser Linie nicht gefolgt. Verfassungsgerichtlich ist geklärt, dass es ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen gibt, aber kein Recht darauf, dass Beweismittel erst geschaffen oder vorgehalten werden. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung begründet die Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei standardisierten Messverfahren kein Verwertungsverbot. Der Einwand „keine Rohmessdaten“ allein führt deshalb heute in aller Regel nicht mehr zum Erfolg.
Was wir in der Akte prüfen
- Eichschein und etwaige Eingriffe seit der Eichung; ggf. Unterlagen zur Messstelle.
- Falldatensatz in lesbarer Form und die zur Softwareversion passende Gebrauchsanweisung.
- Welche Daten das Gerät in der eingesetzten Softwareversion tatsächlich speichert (z.B. Statistik- oder Zusatzdaten) – vorhandene Daten können angefordert werden.
- Beweisfoto und Zuordnung: Ist das gemessene Fahrzeug eindeutig zuzuordnen? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Entsprechen die eingeblendeten Daten der Auswertevorgabe des Herstellers?
- Messprotokoll und – bei nicht fest verbauten Anlagen – Aufstellung und Einrichtung.
Zur Einordnung
Ansatzpunkte ergeben sich beim S350 heute weniger aus der Rohmessdatenfrage als aus den konkreten Umständen der einzelnen Messung. Ob solche Umstände vorliegen, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum Traffistar S350, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: Traffistar S350 – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe den Anhörungsbogen zur Messung auf der Hindenburgstraße erhalten – muss ich sagen, wer gefahren ist?
Pflicht sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung gibt es nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumnis.
Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Viersen zu fahren?
Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht immer erforderlich, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.
Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der Krefelder Straße in Viersen, Richtung Robend
- Geblitzt auf der A 51 in Fahrtrichtung Köln
- Geblitzt auf der A 52 bei Marl Nord in Fahrtrichtung Haltern
- Geblitzt auf der A 1 bei Leverkusen in Fahrtrichtung Saarbrücken
- Geblitzt auf der A 52 bei Ratingen, km 63,717, Richtung Düsseldorf
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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