Sie sind auf der A 1 bei Leverkusen in Fahrtrichtung Saarbrücken gemessen worden und haben deshalb Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite ordnet ein, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Folgen eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn haben kann und woran sich eine Messung überprüfen lässt.
Wichtig ist zunächst der Zeitfaktor: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Angaben zur Sache sind Ihre Entscheidung, Angaben zur Person hingegen verpflichtend. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und auf dieser Grundlage klären, ob der Vorwurf in der Form Bestand hat.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Leverkusen |
| Fahrtrichtung | Saarbrücken |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus
Die A 1 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen. Für Pkw gilt der Regelfall eines Fahrverbots außerorts ab 41 km/h Überschreitung, innerorts bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Maßgeblich ist nie der auf dem Messprotokoll zuerst genannte Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Schwellen zu Punkten oder zu einem Fahrverbot entscheidet dieser Abzug manchmal darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Ein Blick auf die Berechnung im Bescheid lohnt deshalb immer.
Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit aus der Beschilderung, die auch nur vorübergehend angeordnet sein kann. Welche Anordnung für Ihre Fahrt in Richtung Saarbrücken gegolten hat und ob sie durchgängig und erkennbar ausgeschildert war, lässt sich seriös nur anhand der Akte beurteilen – nicht aus der Erinnerung und nicht aus dem Bescheidtext allein.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt ebenso für Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden, weil ihr Fahrzeug im Verfahren auftaucht.
Vorschnelle Angaben sind der häufigste vermeidbare Fehler. Sinnvoll ist es, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen und zu prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft zu dieser Prüfung.
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – verlassen sollte man sich darauf nicht. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und viel läuft schriftlich über den Anwalt; eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.
Fahrverbot, Probezeit und Kostenfrage
Droht ein Fahrverbot und ist es Ihr erstes – also kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist. Solche Umstände müssen früh und belegt vorgetragen werden.
Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Zur Kostenseite: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig. Ein kurzer Anruf bei Ihrem Versicherer vor der Mandatierung schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich wurde auf der A 1 bei Leverkusen gemessen – gilt das als innerorts?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei anderen Straßen entscheidet die Beschilderung, konkret die Ortstafel.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und ein Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung; der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.
Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A 1 bei Leverkusen, km 401,8, Richtung Dortmund
- Geblitzt auf der A 59 bei km 18,150 in Leverkusen, Richtung Leverkusen-West
- Geblitzt auf der A 3 bei Leverkusen-Zentrum, Fahrtrichtung Köln
- Geblitzt auf der A 1 bei Münsterland (Greven), km 297,6, Richtung Osnabrück
- Geblitzt auf der A 1 bei km 317,268 in Kamen, Richtung Köln
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.