An der A 1 bei Leverkusen, km 401,8, in Fahrtrichtung Dortmund wird die Geschwindigkeit aus einem Blitzeranhänger heraus gemessen. Zulässig sind an dieser Stelle 80 km/h. Wer hier auffällt, erhält üblicherweise zunächst einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.
Wichtig ist jetzt vor allem eines: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen späteren Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort begründen zu müssen. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Leverkusen |
| Fahrtrichtung | Dortmund |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf der A 1 – und Messung aus dem Blitzeranhänger
Die A 1 gilt wie jede Autobahn im Bußgeldkatalog als außerorts. Das hat für Sie eine unmittelbare Folge: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist dabei nicht der abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon deshalb lohnt der Blick in den Bescheid: Vorwurf und vorgeworfene Überschreitung müssen nachvollziehbar aus der gemessenen Geschwindigkeit hergeleitet sein.
Gemessen wird an dieser Stelle mit einem Blitzeranhänger, in dem ein Poliscan FM1 zum Einsatz kommt. Solche Anlagen werden aufgestellt und wieder abgebaut. Für die Verteidigung bedeutet das: Neben der Messung selbst spielen Aufstellung, Ausrichtung und die gültige Eichung eine Rolle. Auch die Beschilderung, die hier eine Begrenzung auf 80 km/h vorgibt, ist ein Prüfpunkt – auf Autobahnen können Limits durch Beschilderung festgelegt und auch nur zeitweise angeordnet werden, weshalb entscheidend ist, was zum Zeitpunkt der Messung tatsächlich ausgewiesen war. All das ergibt sich erst aus der Akte, nicht aus dem Bescheid.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ein Punkt im Fahreignungsregister kommt ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht; zwei Punkte sind es, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Limit von 80 km/h ist diese Schwelle schneller erreicht, als es im fließenden Verkehr wirkt.
Steht ein Fahrverbot im Raum, sind zwei Dinge relevant. Erstens: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und die Zeit entsprechend planen. Zweitens: In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das greift, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht; das muss konkret dargelegt werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft tritt diese Folge nicht ein.
Halterpost, Fahrerfrage und Ablauf aus der Ferne
Post zu einer Autobahnmessung erreicht zunächst den Fahrzeughalter. Halter und Fahrer müssen aber nicht dieselbe Person sein. Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Ihre Angaben zur Person zu machen – Angaben zur Sache dagegen nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Voreilige Erklärungen zum Fahrgeschehen schränken den Verteidigungsspielraum dagegen oft ein.
Der Ablauf bleibt überschaubar: Frist im Blick behalten, Einspruch fristgerecht einlegen, Akteneinsicht beantragen, danach inhaltlich Stellung nehmen. Falls Sie nicht in der Nähe von Leverkusen wohnen, lässt sich das Verfahren auch vollständig aus der Ferne führen – der Schriftverkehr läuft über die Kanzlei. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; eine Anfrage dort ist vor der Mandatierung sinnvoll.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 1 Richtung Dortmund unterwegs – gelten hier die Werte für innerorts?
Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, auch die A 1 bei Leverkusen. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Ändert es etwas, dass aus einem Blitzeranhänger gemessen wurde?
Der Anhänger wird auf- und abgebaut, deshalb sind neben der Messung selbst auch Aufstellung, Ausrichtung und gültige Eichung Prüfpunkte. Ob die Messung verwertbar ist, zeigt erst die Akteneinsicht.
Muss ich auf den Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Sie müssen nur Angaben zu Ihrer Person machen, nicht zur Sache. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden und bedeutet nicht, dass der Vorwurf als bewiesen gilt.
Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A 1 bei Leverkusen in Fahrtrichtung Saarbrücken
- Geblitzt auf der A 59 bei km 18,150 in Leverkusen, Richtung Leverkusen-West
- Geblitzt auf der A 3 bei Leverkusen-Zentrum, Fahrtrichtung Köln
- Geblitzt auf der A 1 bei Münsterland (Greven), km 297,6, Richtung Osnabrück
- Geblitzt auf der A 1 bei km 317,268 in Kamen, Richtung Köln
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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