Sie sind auf der A 1 bei Kamen in Fahrtrichtung Köln in eine Geschwindigkeitsmessung geraten – dort gilt an dieser Stelle ein Tempolimit von 120 km/h, gemessen wurde mobil mit einem Gerät der Bauart PoliScan Speed. Ob am Ende Verwarnung, Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot stehen, hängt davon ab, wie hoch die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz ausfällt.
Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, welches Schreiben Sie in der Hand halten. Beim Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch – begründen müssen Sie ihn in dieser Zeit noch nicht. Über einen Anwalt kann anschließend Akteneinsicht genommen und die Messung überprüft werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Kamen |
| Fahrtrichtung | Köln |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
Tempo 120 auf der A 1 – wie sich die Überschreitung auswirkt
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als Strecken außerorts behandelt. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei derselben Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann dieser Abzug darüber entscheiden, ob es bei einer geringeren Stufe bleibt.
Die Folgen sind gestaffelt. Bis 20 km/h Überschreitung bleibt es beim Fahreignungsregister ohne Eintrag. Ab 21 km/h kommt ein Punkt hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Tempolimit von 120 km/h auf der Autobahn ist der Abstand zwischen einem noch überschaubaren Verstoß und einer Einordnung mit Punkt oder Fahrverbot damit schneller überschritten, als es beim Fahren auf freier Strecke wirkt. Prüfen Sie deshalb den im Schreiben genannten vorwerfbaren Wert genau und vergleichen Sie ihn mit dem gemessenen Wert.
Allgemein gilt: Welche Höchstgeschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt einzuhalten ist, ergibt sich aus der Beschilderung – und die kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Welche Beschilderung zum Tatzeitpunkt tatsächlich wirksam war und ob sie vollständig und korrekt aufgestellt war, lässt sich nur über die Akte klären.
Mobile Messung: Welche Punkte sich überprüfen lassen
Bei einer mobilen Messung ist der Ablauf nicht identisch mit dem einer fest installierten Anlage. Das Gerät wird für den Einsatz aufgebaut und ausgerichtet; dokumentiert wird dies in den Unterlagen zur Messreihe. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, um insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
- die Messung selbst und die zugehörigen Unterlagen zum Einsatz,
- die Gültigkeit der Eichung des verwendeten Geräts,
- die Beschilderung, aus der sich das Tempolimit für die Fahrtrichtung Köln ergibt,
- die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person – falls ein Messfoto vorliegt, auch dessen Verwertbarkeit.
Ergibt die Prüfung keinen Ansatz gegen die Messung, ist damit nichts verloren: Auch die Rechtsfolgen lassen sich hinterfragen. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden – etwa passend zum Urlaub. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das möglich ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.
Halterpost, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne
Kommt die Post an den Halter, obwohl eine andere Person gefahren ist, entsteht daraus keine Pflicht, den Fahrer zu benennen. Zur Sache dürfen Sie schweigen; wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Angaben zu Name, Anschrift und Geburtsdatum sind dagegen zu machen.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist besondere Aufmerksamkeit angebracht: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.
Falls Sie weiter von Kamen entfernt wohnen, spricht das nicht gegen eine Verteidigung. Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation läuft über Telefon und E-Mail, eine persönliche Anreise ist für die Prüfung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; eine Deckungsanfrage klärt das vorab.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 1 bei Kamen gilt 120 km/h – zählt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts eingeordnet. Das ist günstiger, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung außerorts niedriger liegen als innerorts.
Wird von meinem gemessenen Wert etwas abgezogen?
Ja, von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Nur der Wert nach diesem Abzug ist für die Rechtsfolgen maßgeblich – vergleichen Sie ihn mit der Angabe in Ihrem Schreiben.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich schon reagieren?
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht; Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden. Erst ab Zustellung eines Bußgeldbescheids läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist.
Weitere Messstellen: Kreis Unna
- Geblitzt auf der A 1 bei Holzwickede, km 328,5, Richtung Bremen
- Geblitzt auf der A 1 bei Holzwickede, km 329,0, Richtung Köln
- Geblitzt auf der A 44 bei Unna in Richtung Dortmund
- Geblitzt auf der A 1 bei Schwerte, Richtung Bremen (km 332,300)
- Geblitzt auf der A 1 bei Unna, km 323,500, Richtung Köln
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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