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Geblitzt auf der B 472 bei Marktoberdorf (Abschnitt 200, km 4,15)

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Geblitzt auf der B 472 bei Marktoberdorf (Abschnitt 200, km 4,15)

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 472 bei Marktoberdorf erhalten, Abschnitt 200 bei Kilometer 4,15. Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist, welche Frist für Sie zählt und welche Punkte sich an einer solchen Messung überhaupt überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst das Datum der Zustellung: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid – hier sind nur Ihre Angaben zur Person verpflichtend. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt und anschließend geprüft werden, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 472 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Marktoberdorf
Bundesland Bayern

Anhörungsbogen oder Bescheid – was zuerst zu klären ist

Schreiben in Bußgeldsachen gehen häufig zuerst an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Das bedeutet nicht, dass damit schon feststeht, wer am Steuer saß. Zu Ihren persönlichen Daten – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie Angaben machen. Zur Sache selbst, also zum Fahrvorgang auf der B 472, besteht keine Auskunftspflicht. Wer dazu schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für angeschriebene Halterinnen und Halter.

Vorschnelle schriftliche Erklärungen bringen in dieser Phase selten etwas. Sinnvoller ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen. Akteneinsicht kann über einen Anwalt bereits vor Erlass eines Bußgeldbescheids genommen werden. Geprüft werden können dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung an der betreffenden Stelle und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer tatsächlich trägt. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, lässt sich auch dieses auswerten.

Innerorts oder außerorts – warum das für die Folgen entscheidet

Die B 472 ist eine Bundesstraße. Ob ein bestimmter Abschnitt im Bußgeldrecht als innerorts oder als außerorts gilt, richtet sich nicht nach dem Straßentyp und auch nicht nach dem Tempolimit, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung hat spürbare Folgen: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Auch ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der verbleibende Wert ist Grundlage der Entscheidung. Gerade an den Schwellen kann das den Ausschlag geben. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders aufmerksam sein: Ab 21 km/h handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung – wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Fahrverbot, Frist und Verfahren aus der Entfernung

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden, etwa wenn beruflich existenzielle Nachteile wie ein drohender Arbeitsplatzverlust nachvollziehbar dargelegt werden; die Geldbuße wird dann erhöht, und ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Zum anderen darf beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, etwa passend zum Urlaub.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man sich nicht einrichten. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; eine Anreise nach Bayern ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben: Die Kosten werden häufig übernommen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Marktoberdorf bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Gilt die Stelle auf der B 472 als innerorts oder außerorts?

Das ergibt sich aus der Beschilderung, also aus der Ortstafel, nicht aus dem Straßentyp. Die Einordnung lässt sich anhand der Akte und der dort dokumentierten Beschilderung klären und ist für Regelsätze und Fahrverbotsgrenzen entscheidend.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch; eine Begründung kann später nachgereicht werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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