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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 12 bei Germaringen (km 3,2)

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Geblitzt auf der B 12 bei Germaringen (km 3,2)

Sie wurden auf der B 12 bei Germaringen im Bereich km 3,2 gemessen und haben nun Post in der Sache – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung und erfordern unterschiedliche Reaktionen.

Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zu diesem Zeitpunkt noch keine Begründung enthalten. So bleibt die Möglichkeit offen, den Vorwurf anschließend anhand der Akte inhaltlich zu prüfen, statt vorschnell Angaben zur Sache zu machen.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 12 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Germaringen
Bundesland Bayern

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – der Unterschied zählt

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil gereichen.

Häufig richtet sich die erste Post an den Halter des Fahrzeugs, der nicht zwingend auch gefahren ist. Gerade bei Fahrzeugen, die mehrere Personen nutzen, ist die Frage der Fahreridentität ein eigener Prüfungspunkt. Vorschnelle Erklärungen dazu können den Beweis erst liefern, der ohne sie möglicherweise fehlt. Eine spontane handschriftliche Schilderung des Fahrtverlaufs bringt Betroffenen daher selten einen Vorteil.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft die Zwei-Wochen-Frist. Versäumen Sie sie, wird der Bescheid rechtskräftig, und die Folgen – Geldbuße, etwaige Punkte, ein etwaiges Fahrverbot – treten ein, ohne dass der Vorwurf noch überprüft wird.

Innerorts oder außerorts – und was von der gemessenen Geschwindigkeit übrig bleibt

Für die Höhe der Sanktion ist entscheidend, welches Tempolimit an der Messstelle gilt und ob der Bereich innerorts oder außerorts liegt. Das richtet sich bei Bundesstraßen nicht nach dem Erscheinungsbild der Strecke, sondern nach der Beschilderung, also insbesondere nach der Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Prüfen Sie deshalb im Bescheid genau, von welchem Limit und welcher Einordnung die Behörde ausgeht.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird außerdem eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist allein der Wert nach diesem Abzug, und gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Falls ein Messfoto oder ein Messprotokoll zur Akte gehört, lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung im maßgeblichen Bereich und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab einer Überschreitung von 21 km/h: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Germaringen wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis – das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, per Telefon, E-Mail und Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Muss ich den Anhörungsbogen zur B 12 bei Germaringen ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache ist zulässig und darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden, damit anschließend die Akte geprüft werden kann.

Wird an dieser Stelle innerorts oder außerorts gerechnet?

Das ergibt sich aus der Beschilderung, insbesondere aus der Ortstafel, und nicht aus dem Aussehen der Strecke. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher, weshalb ein Blick in den Bescheid lohnt, von welcher Einordnung die Behörde ausgeht.

Weitere Messstellen: Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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