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Geblitzt auf der A 5, km 67,2, Fahrtrichtung Karlsruhe, bei Bruchsal – Prüfen Sie den Bescheid jetzt

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Geblitzt auf der A 5, km 67,2, Fahrtrichtung Karlsruhe, bei Bruchsal – Prüfen Sie den Bescheid jetzt

Der Umschlag liegt im Briefkasten, und beim Öffnen ist schnell klar: Es geht um eine Geschwindigkeitsmessung an der Messstelle A 5, km 67,2, Fahrtrichtung Karlsruhe, bei Bruchsal. Viele Betroffene sind überrascht, wie zügig aus einem kurzen Moment auf der Autobahn ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid wird. Mindestens ebenso häufig kommt die Frage, ob man „da überhaupt etwas machen kann“.

Die nüchterne Antwort: Ein Bescheid ist nicht automatisch richtig, nur weil er amtlich aussieht. Geschwindigkeitsmessungen gelten zwar oft als sogenanntes standardisiertes Messverfahren, doch auch dafür müssen rechtliche und technische Voraussetzungen eingehalten werden. Genau hier setzt eine sachliche Prüfung an.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen ist jede Einschätzung nur Rätselraten

Wer sich verteidigen will, braucht zuerst den Blick in die Akte. Entscheidend sind unter anderem Messprotokoll, Geräteeichung, Schulungsnachweise des Messpersonals und – je nach System – vorhandene Falldateien bzw. Rohmessdaten. Erst daraus lässt sich erkennen, ob die Messung verwertbar ist oder ob sich Ansatzpunkte für Einwände ergeben.

In der Praxis beantragt meist ein Anwalt Akteneinsicht, weil Betroffene die Unterlagen nicht immer vollständig erhalten oder technische Dateien ohne Spezialsoftware wenig helfen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, greift dabei auf Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren zurück. Er lässt die Messunterlagen regelmäßig zusätzlich von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten, um mögliche Messfehler belastbar zu belegen.

Typische Fehlerquellen bei Messungen – und warum Sachverständige so wichtig sind

Auch bei etablierten Messsystemen können Fehler passieren, ohne dass man sie auf dem Foto sofort erkennt. Häufige Ansatzpunkte sind eine unklare Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs, Bedien- und Auswertefehler oder Abweichungen von den Vorgaben der Gebrauchsanweisung. Ebenso können ungünstige Messwinkel, Reflexionen oder eine nicht korrekt dokumentierte Messsituation die Verwertbarkeit beeinflussen.

Ob solche Punkte im konkreten Fall durchgreifen, ist allerdings keine Bauchfrage, sondern eine technische. Deshalb ist die sachverständige Prüfung so wertvoll: Sie kann aus Protokollen, Dateien und Fotodokumentation herausarbeiten, ob die Messung die Voraussetzungen des standardisierten Verfahrens tatsächlich erfüllt. Die Kosten für diese Überprüfung übernimmt bei vielen Betroffenen die Rechtsschutzversicherung.

Gerade wenn es um eine Messung an der Messstelle A 5, km 67,2, Fahrtrichtung Karlsruhe, bei Bruchsal geht, lohnt sich der zweite Blick oft schon deshalb, weil die Folgen schnell spürbar werden: Punkte, ein höheres Bußgeld oder im Einzelfall ein Fahrverbot. Ob die Behörde alle Voraussetzungen eingehalten hat, lässt sich aber nur anhand der Akte und der technischen Bewertung klären.

Fristen und Ablauf: Zwei Wochen sind schneller vorbei, als man denkt

Gegen einen Bußgeldbescheid gilt in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er dient zunächst der Anhörung, kann aber taktisch wichtig sein, etwa bei Fragen zur Fahrereigenschaft. Wer zu lange wartet, nimmt sich oft die besten Verteidigungsmöglichkeiten, weil der Bescheid dann rechtskräftig wird.

  • Frist notieren: Datum der Zustellung festhalten und die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch prüfen.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine unüberlegten Angaben zur Sache machen, bevor die Akte vorliegt.
  • Unterlagen sammeln: Bescheid/Anhörungsbogen, Umschlag, Fotos, eigene Notizen zum Ablauf sichern.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise und ggf. Rohmessdaten anfordern lassen.
  • Sachverständigenprüfung prüfen lassen: Technische Auswertung kann entscheidende Details sichtbar machen.

Ist der Einspruch eingelegt, prüft die Behörde erneut; danach kann das Verfahren eingestellt werden oder an das Gericht gehen. Spätestens dort spielt die Qualität der Messdokumentation eine zentrale Rolle. Dr. Bunzel arbeitet in solchen Konstellationen regelmäßig mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, um technische Einwände präzise zu begründen und nicht bei allgemeinen Vermutungen stehen zu bleiben.

Wenn Sie an der Messstelle A 5, km 67,2, Fahrtrichtung Karlsruhe, bei Bruchsal geblitzt wurden, sollten Sie die Fristen sichern und den Fall anhand der Akte überprüfen lassen. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Cottbus, Berlin und Kiel) kann er die Unterlagen anfordern und die Messung sachverständig prüfen lassen, wobei eine Rechtsschutzversicherung die Kosten üblicherweise trägt. Nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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