Sie sind auf der A 5 in Fahrtrichtung Karlsruhe bei der Abfahrt Bruchsal in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist, welche Fristen laufen und an welchen Punkten sich eine Überprüfung lohnen kann.
Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie fristgerecht und geben Sie nichts vorschnell zu. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht zeigt sich, ob der Vorwurf in der vorliegenden Form trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 5 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Abfahrt Bruchsal |
| Fahrtrichtung | Karlsruhe |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus
Die A 5 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei identischer Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Prüfen Sie deshalb, ob im Bescheid tatsächlich der außerörtliche Tarif zugrunde gelegt wurde.
Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert des Messgeräts, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Ihr Fall fällt – und damit auch darüber, ob Punkte im Fahreignungsregister hinzukommen. Punkte sind ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen kann eine genaue Betrachtung der Zahlen im Bescheid erheblichen Unterschied machen.
Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Stelle einer Autobahn gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder vorübergehend sein. Für Ihr Verfahren bedeutet das: Zur Prüfung gehört immer die Frage, ob die Beschilderung, die dem Vorwurf zugrunde gelegt wird, für die Fahrtrichtung Karlsruhe zum Tatzeitpunkt so bestand und ordnungsgemäß erkennbar war.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihre Rechte
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtet sind Sie dabei nur zu den Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht erklären. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Häufig geht die Post zunächst an die Halterin oder den Halter, obwohl jemand anderes gefahren sein kann. Voreilige Eintragungen in den Bogen lassen sich später kaum wieder aus der Welt schaffen. Sinnvoller ist es, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die man sich ansieht.
Verfahren wegen einer Messung auf der A 5 lassen sich vollständig aus der Ferne führen – Korrespondenz, Akteneinsicht und Schriftsätze laufen ohne persönliche Anreise. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.
Fahrverbot und Probezeit
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel wichtig: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn beruflich der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, hängt von der konkreten Lebenssituation ab und muss belegt vorgetragen werden.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht verstreichen zu lassen.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich wurde auf der A 5 Richtung Karlsruhe geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Die Regelsätze liegen dadurch bei gleicher Überschreitung niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?
Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache dagegen nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; vorher lohnt sich die Akteneinsicht über einen Anwalt.
Kann ich mich vertreten lassen, obwohl ich nicht in der Nähe von Bruchsal wohne?
Ja. Das Bußgeldverfahren lässt sich schriftlich und damit ortsunabhängig führen – Akteneinsicht, Einspruch und Korrespondenz erfordern keine Anreise.
Weitere Messstellen: Landkreis Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 5 bei Ettlingen, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 5 bei Rastplatz Bruchsal, Fahrtrichtung Karlsruhe
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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