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Geblitzt auf der A 5, km 449,7 Fahrtrichtung Karlsruhe, bei Rastplatz Bruchsal – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 5, km 449,7 Fahrtrichtung Karlsruhe, bei Rastplatz Bruchsal – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, fühlt sich selten nach Routine an. Wer an der Messstelle A 5, km 449,7 Fahrtrichtung Karlsruhe, bei Rastplatz Bruchsal geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst: Zahlen oder wehren? Die gute Nachricht: Auch bei scheinbar klaren Fällen lohnt sich ein nüchterner Blick in die Unterlagen, denn Geschwindigkeitsmessungen sind nur dann belastbar, wenn die formalen und technischen Voraussetzungen stimmen.

Viele Betroffene unterschätzen, wie stark das Verfahren von Details abhängt. Schon kleine Abweichungen bei Aufbau, Bedienung oder Dokumentation können aus einer Messung ein angreifbares Beweismittel machen. Genau deshalb lässt Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Dr. Maik Bunzel, mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren, Messungen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen.

Die Zwei-Wochen-Frist: Jetzt entscheidet sich, ob Sie sich wehren können

Beim Bußgeldbescheid läuft die Uhr: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen. Diese Frist ist strikt; wer sie versäumt, kann den Bescheid nur noch in Ausnahmefällen aus der Welt bekommen. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er setzt noch keine Frist für einen Einspruch, aber jede Einlassung kann später eine Rolle spielen.

Praktisch heißt das: Erst prüfen, dann reagieren. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt nicht nur von der gemessenen Geschwindigkeit ab, sondern auch davon, was die Akte hergibt. Dr. Bunzel arbeitet in solchen Fällen mit technischer Unterstützung: Ein Sachverständiger kann anhand der Unterlagen und Daten prüfen, ob die Messung verwertbar ist; die Kosten übernimmt bei bestehender Deckung häufig die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Bewertung

Eine Verteidigung beginnt nicht mit Bauchgefühl, sondern mit Akteneinsicht. Erst wenn Messprotokoll, Geräteunterlagen, Foto- bzw. Videodokumentation und weitere Vermerke vorliegen, lässt sich beurteilen, ob das Verfahren tragfähig ist. Je nach Messsystem können auch Rohmessdaten oder digitale Falldateien entscheidend sein, weil sich daraus Ansatzpunkte für eine technische Überprüfung ergeben.

Gerade wenn Betroffene an der Messstelle A 5, km 449,7 Fahrtrichtung Karlsruhe, bei Rastplatz Bruchsal gemessen wurden, ist der Reflex verständlich, sofort „die Sache zu erklären“. Oft ist es klüger, zunächst die Akte auszuwerten, statt vorschnell Angaben zur Fahrereigenschaft oder zum Ablauf zu machen. Denn die Behörde muss den Vorwurf beweisen – und dafür muss die Dokumentation vollständig und stimmig sein.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum ein Gutachten helfen kann

Geschwindigkeitsmessungen gelten häufig als „standardisiertes Messverfahren“. Das bedeutet aber nicht, dass jede Messung automatisch richtig ist, sondern dass bei Einhaltung bestimmter Regeln von einer zuverlässigen Messung ausgegangen werden darf. Genau an dieser Stelle setzen Überprüfungen an: Wurden die Vorgaben eingehalten, ist die Messung verwertbar – wenn nicht, kann das Gericht Zweifel bekommen.

Typische Ansatzpunkte sind allgemeiner Natur: fehlerhafte Aufstellung oder Ausrichtung des Messgeräts, ungünstige Messwinkel, Reflexionen und Störeinflüsse, Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen oder Bedienfehler. Auch Lücken in der Dokumentation können relevant werden, etwa wenn notwendige Angaben im Messprotokoll fehlen oder Abläufe nicht nachvollziehbar festgehalten sind. Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann solche Punkte anhand der Akte und der Datensätze bewerten und dem Gericht verständlich aufbereiten.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid gilt die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine spontanen Erklärungen zur Sache, bevor die Akte ausgewertet ist.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Falldatei/Rohmessdaten und Bildmaterial sind die Basis jeder Prüfung.
  • Rechtsschutz klären: Deckungsanfrage stellen; häufig werden Anwalts- und Gutachterkosten übernommen.
  • Technische Prüfung erwägen: Bei Zweifeln Messung durch einen Sachverständigen begutachten lassen.

Ob am Ende ein Verfahren eingestellt wird, ein Gericht reduziert oder bestätigt, hängt vom Einzelfall ab – und davon, was sich aus den Unterlagen tatsächlich ergibt. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, setzt in seiner Praxis in Cottbus, Berlin und Kiel gerade deshalb auf die Kombination aus Akteneinsicht und sachverständiger Prüfung; aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass die entscheidenden Punkte oft im Detail liegen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, trägt sie in der Regel auch die Kosten für die Begutachtung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik.

Wenn Sie an der Messstelle A 5, km 449,7 Fahrtrichtung Karlsruhe, bei Rastplatz Bruchsal geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit Fristen gewahrt und die notwendigen Unterlagen zügig angefordert werden können.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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