Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Frankfurt

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Frankfurt

Sie sind auf der A 5 in Fahrtrichtung Frankfurt bei Bruchsal in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Fragen: Was genau wird Ihnen vorgeworfen, und welche Frist läuft für Sie.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. In beiden Fällen lohnt es sich, den Vorwurf zu prüfen, statt vorschnell zu zahlen oder auszufüllen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bruchsal
Fahrtrichtung Frankfurt
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung des Vorwurfs ist zunächst die Einordnung der Strecke maßgeblich: Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar aus, denn bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – auf der A 5 stellt sich diese Frage nicht.

Auf Autobahnen ergibt sich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Diese kann streckenbezogen dauerhaft gelten, sie kann aber auch nur vorübergehend angeordnet sein oder über Anzeigen wechseln. Für Ihr Verfahren ist deshalb entscheidend, welcher Wert im Vorwurf genannt wird und ob dieser Wert zur Tatzeit an der betreffenden Stelle tatsächlich wirksam angeordnet und ordnungsgemäß ausgewiesen war. Genau das lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beurteilen, sondern erst über die Akte.

Beachten Sie außerdem: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist allein der Wert nach diesem Abzug – und der kann darüber entscheiden, ob Sie knapp unter oder über einer Stufe der Bußgeldstaffel liegen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihre Rechte

Kommt der Vorwurf zunächst als Anhörungsbogen, gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer zur Sache nichts sagt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Häufig richtet sich die Post an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs, obwohl noch offen ist, wer gefahren ist. Die Zuordnung zum Fahrer gehört zu den Punkten, die im Verfahren überprüfbar sind – ebenso wie die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Beschilderung. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, kann auch dessen Aussagekraft bewertet werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen; erst danach steht fest, ob und mit welchem Ansatz eine Verteidigung sinnvoll ist. Der Weg ist also überschaubar: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich prüfen.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist –, dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall und seiner Darlegung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Bruchsal wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Korrespondenz und Akteneinsicht laufen schriftlich. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – eine kurze Rückfrage vor dem Tätigwerden klärt das.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt auf der A 5 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache ist zulässig und darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis angerechnet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch ist fristgebunden, muss aber nicht sofort begründet werden – die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.

Gilt die Stelle bei Bruchsal als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das ist für Sie günstiger, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung innerorts höher ausfallen.

Weitere Messstellen: Landkreis Karlsruhe

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite