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Geblitzt auf der Pontoiser Straße in Böblingen, Richtung Geleener Straße

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Geblitzt auf der Pontoiser Straße in Böblingen, Richtung Geleener Straße

Auf der Pontoiser Straße in Böblingen, Fahrtrichtung Geleener Straße, wurde eine Geschwindigkeitsmessung aus einem Blitzeranhänger durchgeführt. Zulässig sind an dieser Stelle 30 km/h. Wer hier gemessen wurde, erhält in der Regel zunächst Post – einen Anhörungsbogen oder später einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zuerst, welches Schreiben vorliegt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße Pontoiser Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Böblingen
Fahrtrichtung Geleener Straße
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät PoliScan FM1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Tempo 30: Warum hier schon kleine Differenzen zählen

Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist die Spanne bis zu spürbaren Folgen kurz. Maßgeblich ist nicht der angezeigte Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz – erst dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – und nicht nach der Höhe des Tempolimits. Das hat praktische Bedeutung, weil die Sätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher ausfallen und ein Fahrverbot für Pkw innerorts im Regelfall bereits ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen ist, außerorts erst ab 41 km/h. Schon deshalb lohnt der genaue Blick darauf, welcher Wert Ihnen vorgeworfen wird und wie er zustande gekommen ist.

Messung aus dem Blitzeranhänger – was geprüft werden kann

Gemessen wurde hier aus einem Blitzeranhänger. Eine solche Messung läuft nach festgelegten Vorgaben ab, und genau daran setzt die Verteidigung an. Mit Akteneinsicht lässt sich nachvollziehen, ob das Gerät gültig geeicht war, ob die Messung den Bedienvorgaben entsprach, wie die Beschilderung des Tempolimits in Fahrtrichtung Geleener Straße ausgestaltet war und ob der Vorwurf überhaupt der richtigen Person zugeordnet ist.

Die Fahrerzuordnung ist ein eigenständiger Punkt: Halterin oder Halter eines Fahrzeugs sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kommt es darauf an, ob sich daraus eine tragfähige Identifizierung ergibt. Ergibt die Einsicht in die Unterlagen keine Ansatzpunkte, ist das ebenfalls eine verwertbare Information – dann lässt sich bewusst entscheiden, ob ein Einspruch weiterverfolgt wird oder nicht.

Fristen, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Prüfen Sie deshalb das Zustelldatum, bevor Sie weitere Schritte planen.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Besonderheit: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Droht ein Fahrverbot und ist es das erste – also kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht, und ob das überhaupt in Frage kommt, entscheidet sich am Einzelfall.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, garantiert ist eine Anreise damit aber weder noch ausgeschlossen. Falls Sie weiter entfernt von Böblingen wohnen, ist das ein Punkt, den man frühzeitig ansprechen sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 31–40 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 41–45 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 46–50 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 51–55 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 56–60 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 61–70 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 71–80 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 81–90 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 91–100 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 101 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung in der Pontoiser Straße erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, gelten Sie deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gelten bei Tempo 30 automatisch die innerörtlichen Bußgeldsätze?

Nein. Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung durch die Ortstafel, nicht aus der Höhe des Tempolimits. Der Unterschied wirkt sich auf die Regelsätze und darauf aus, ab welcher Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen ist.

Kann die Messung aus dem Blitzeranhänger überprüft werden?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch vor einem Bescheid. Geprüft werden können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen: Landkreis Böblingen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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