Sie sind auf der B 169 bei Brieske-Schwarzheide, Abschnitt 165 bei Kilometer 1,6, in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Diese Seite erklärt, was in einem Anhörungsbogen und in einem Bußgeldbescheid steht, worauf es bei der Frist ankommt und welche Punkte sich in einem solchen Verfahren überprüfen lassen.
Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie überlegt und nicht übereilt. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. So bleibt Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und die Vorwürfe erst danach inhaltlich zu bewerten.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 169 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Brieske-Schwarzheide |
| Bundesland | Brandenburg |
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – der Unterschied zählt
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern lediglich die Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Anders sieht es beim Bußgeldbescheid aus. Er ist eine förmliche Entscheidung und wird nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingeht. Diese Frist ist der eigentliche Knackpunkt: Sie läuft unabhängig davon, ob Sie den Vorwurf inhaltlich schon beurteilen können. Sinnvoll ist deshalb die Reihenfolge Einspruch – Akteneinsicht – Prüfung. Erst wenn die Akte vorliegt, lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand haben kann.
Wenn der Vorwurf auf einer Halterabfrage beruht und Sie als Halter angeschrieben werden, heißt das nicht automatisch, dass Ihnen die Fahrereigenschaft nachgewiesen ist. Ob sich der Vorwurf einer bestimmten Person zuordnen lässt, ist ein eigener Prüfungspunkt. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu.
Innerorts oder außerorts: Beschilderung entscheidet
Bei einer Bundesstraße wie der B 169 kommt es für die Höhe der Folgen darauf an, ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt. Maßgeblich ist dafür nicht das Gefühl beim Fahren, sondern die Beschilderung, also die Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Ebenso maßgeblich ist, welche Geschwindigkeit an der konkreten Stelle durch Verkehrszeichen angeordnet war und ob diese Beschilderung für Sie rechtzeitig und eindeutig erkennbar war.
Hinzu kommt die Messtoleranz: Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen, und erst der Wert danach ist für die Bewertung des Vorwurfs entscheidend. Schon wenige Kilometer pro Stunde können darüber bestimmen, in welche Stufe Ihr Fall fällt. Über einen Anwalt lassen sich im Wege der Akteneinsicht unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer nachvollziehen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so etwa auf den Urlaub legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade dann lohnt sich ein genauer Blick in die Akte, bevor etwas rechtskräftig wird.
Falls Sie nicht in der Nähe von Brieske-Schwarzheide wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Rückfragen laufen digital oder per Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung – eine kurze Nachfrage bei Ihrem Versicherer schafft schnell Klarheit.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 169 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil gewertet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss nicht sofort begründet werden, sodass die Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.
Wovon hängt ab, ob innerorts oder außerorts gerechnet wird?
Das richtet sich bei einer Bundesstraße nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts.
Weitere Messstellen: Oberspreewald-Lausitz
- Geblitzt auf der A 13 bei Lübbenau in Richtung Berlin
- Geblitzt auf der A 13 bei Schwarzheide, km 106,1, Richtung AS Ruhland
- Geblitzt auf der A 13 bei km 84,9 zwischen Großräschen und Bronkow
- Geblitzt auf der A 13 bei Ortrand (km 116,4)
- Geblitzt auf der L 55 bei Settinchen Richtung Bronkow
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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