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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der L 55 bei Settinchen Richtung Bronkow

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Geblitzt auf der L 55 bei Settinchen Richtung Bronkow

Sie wurden auf der L 55 bei Settinchen in Fahrtrichtung Bronkow geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: welche Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt und ob die Stelle nach der Beschilderung als innerorts oder außerorts gilt. Davon hängt ab, welche Rechtsfolgen überhaupt im Raum stehen.

Wichtig ist der Unterschied zwischen den Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei nicht gleich mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf sachlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße L 55 (Landesstraße)
Ort / Abschnitt Settinchen
Fahrtrichtung Bronkow
Bundesland Brandenburg

Landesstraße: Ortstafel entscheidet über die Höhe der Regelsätze

Die L 55 ist eine Landesstraße. Anders als bei Autobahnen, die im Bußgeldkatalog stets als außerorts gelten, richtet sich bei einer Landesstraße die Einordnung nach der Beschilderung: Maßgeblich ist, ob die Messstelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Das ist keine Nebensächlichkeit, denn innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts.

Aus dem Vorwurf selbst lässt sich diese Einordnung nicht immer zweifelsfrei ablesen. Zur Prüfung gehört deshalb, ob die für die Messstelle angenommene Begrenzung tatsächlich durch Verkehrszeichen wirksam angeordnet war, ob die Zeichen in Fahrtrichtung Bronkow erkennbar aufgestellt waren und ob der im Bescheid genannte Streckenabschnitt zur angegebenen Begrenzung passt. Ergibt sich hier eine Abweichung, kann das unmittelbar Einfluss auf die Bewertung haben.

Ein zweiter Punkt betrifft die Geschwindigkeit: Von dem gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert danach ist für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot maßgeblich. Gerade nahe an einer Stufengrenze kann das den Unterschied machen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigen zur Sache

Häufig erreicht die erste Post den Fahrzeughalter. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – verpflichtend. Angaben zur Sache müssen Sie dagegen nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Das ist vor allem dann bedeutsam, wenn unklar ist, wer das Fahrzeug auf der L 55 in Richtung Bronkow geführt hat, oder wenn mehrere Personen darauf Zugriff haben. Vorschnelle Erklärungen im Formular lassen sich später kaum wieder einfangen. Sinnvoller ist es, erst die Akte einzusehen und dann zu entscheiden, ob und wie Sie sich äußern.

Falls zu dem Vorwurf ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertung zur Prüfung – etwa, ob eine Zuordnung zum Fahrer daraus überhaupt tragfähig abgeleitet werden kann. Weitere Ansatzpunkte sind die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Dokumentation im Vorgang.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, bei vorgesehenem Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das trägt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist reine Einzelfallfrage.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Settinchen oder Bronkow wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail, Akteneinsicht und Schriftverkehr über den Anwalt. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; ein Anruf bei Ihrem Versicherer klärt das schnell.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Zählt die Messstelle auf der L 55 bei Settinchen als innerorts oder außerorts?

Das richtet sich bei einer Landesstraße allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten – sie sollte anhand der Akte überprüft werden.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen bekommen – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht gegen Sie verwendet werden und Sie gelten dadurch nicht als überführt.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Begründung nach Akteneinsicht nachgereicht werden kann.

Weitere Messstellen: Oberspreewald-Lausitz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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