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Geblitzt auf der A 13 bei km 84,9 zwischen Großräschen und Bronkow

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Geblitzt auf der A 13 bei km 84,9 zwischen Großräschen und Bronkow

Sie wurden auf der A 13 bei Kilometer 84,9 zwischen Großräschen und Bronkow gemessen und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Für die Bewertung ist zunächst entscheidend, welches Schreiben Ihnen vorliegt, denn davon hängt ab, welche Fristen laufen.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – und wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung ist dafür nicht sofort erforderlich. Sinnvoll ist es, die Frist zu sichern und anschließend über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 13 (Autobahn)
Ort / Abschnitt zwischen Großräschen und Bronkow
Bundesland Brandenburg

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 13 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und auch ein Fahrverbot ist außerorts erst später vorgesehen. Für Pkw sieht der Regelfall ein Fahrverbot außerorts ab 41 km/h Überschreitung vor, innerorts bereits ab 31 km/h.

Maßgeblich ist dabei nicht der gemessene Rohwert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der Wert danach wird der Bewertung zugrunde gelegt. Gerade an den Schwellen der Bußgeldtabelle kann sich dadurch ein anderes Ergebnis ergeben, als der Vorwurf im Schreiben zunächst vermuten lässt. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich allgemein aus der Beschilderung; solche Anordnungen können auch vorübergehend gelten. Ob die Beschilderung im konkreten Fall ordnungsgemäß war und wie sie sich zur Messung verhielt, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.

Was die Akteneinsicht bringt

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar bereits bevor ein Bußgeldbescheid vorliegt. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dessen Auswertung dazu – etwa die Frage, ob die abgebildete Person überhaupt erkennbar ist.

Wird ein Halter angeschrieben, gilt derselbe Grundsatz wie für jeden Betroffenen: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Vorschnelle schriftliche Erklärungen zur Sache können die eigene Position schwächen, ohne dass sie das Verfahren abkürzen.

Wichtig ist der Blick auf den Kalender: Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Wer unsicher ist, sollte deshalb zuerst die Frist wahren und die inhaltliche Prüfung danach anschließen.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden, was eine Planung etwa um den Urlaub herum erlaubt. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, beispielsweise bei drohendem Arbeitsplatzverlust – dargelegt und belegt werden muss das konkret.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch aus diesem Grund lohnt sich eine Prüfung, bevor etwas rechtskräftig wird.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Falls Sie weiter von Brandenburg entfernt wohnen, sollte dieser Punkt früh mitbedacht werden. Bestehet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Stelle auf der A 13 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist für Pkw im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich etwas dazu schreiben?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; sinnvoll ist es, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Weitere Messstellen: Oberspreewald-Lausitz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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