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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 13 bei Schwarzheide, km 106,1, Richtung AS Ruhland

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Geblitzt auf der A 13 bei Schwarzheide, km 106,1, Richtung AS Ruhland

Sie wurden auf der A 13 bei Schwarzheide bei Kilometer 106,1 in Richtung AS Ruhland gemessen. An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h, gemessen wurde mobil. Nun liegt bei Ihnen ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zuerst die Zeitschiene: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch braucht zunächst keine Begründung. Parallel lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen – das ist auch schon möglich, solange nur ein Anhörungsbogen vorliegt. Erst mit der Akte sehen Sie, worauf der Vorwurf tatsächlich gestützt wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 13 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Schwarzheide
Fahrtrichtung AS Ruhland
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Was der Wert nach Toleranzabzug bedeutet

Die A 13 zählt im Bußgeldkatalog zu den Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften – für Autobahnen gilt das immer, unabhängig von der Höhe der jeweils angeordneten Begrenzung. Maßgeblich ist hier also die Außerorts-Staffelung, die bei gleicher Überschreitung niedrigere Regelsätze vorsieht als innerorts.

Vom gemessenen Wert wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Erst die Differenz, die danach übrig bleibt, entscheidet über die Einordnung. Das kann im Grenzbereich den Unterschied machen: Ein Punkt im Fahreignungsregister ist ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen, zwei Punkte dann, wenn zugleich ein Regelfahrverbot im Raum steht. Ein Fahrverbot ist außerorts im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.

Rechnen Sie deshalb nach, welcher Wert im Bescheid nach Toleranz angesetzt wurde und ob er zu der Rechtsfolge passt, die gegen Sie festgesetzt wurde. Begrenzungen auf Autobahnen werden durch Beschilderung angeordnet, teils auch nur vorübergehend – ob die Beschilderung zum Tatzeitpunkt und zur Messstelle passt, gehört zu den Punkten, die sich anhand der Akte prüfen lassen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst sind Sie nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden. Auch als Halter, der angeschrieben wird, müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Bei einer mobilen Messung stellt sich häufig die Frage, wem das Fahrzeug zugeordnet wird. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, lässt sich prüfen, ob die Zuordnung zum Fahrer trägt. Geprüft werden können über die Akteneinsicht außerdem die Messung selbst, die Eichung und die Beschilderung. Deshalb ist es sinnvoll, vor einer inhaltlichen Erklärung erst den Akteninhalt zu kennen, statt frühe Angaben zu machen, die später nicht mehr korrigierbar sind.

Ist die Zwei-Wochen-Frist gegen einen Bußgeldbescheid abgelaufen, wird dieser rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben – etwa bei einer fehlerhaften Zustellung. Prüfen Sie daher das Zustelldatum auf dem Umschlag oder der Postzustellungsurkunde.

Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso wichtiger ist es, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft prüfen zu lassen.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend – falls Sie weiter entfernt von Schwarzheide wohnen, lässt sich das frühzeitig ansprechen. Bestehet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage klärt das schnell.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 13 galten 100 km/h – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, auch wenn dort eine Begrenzung von 100 km/h angeordnet ist. Die Regelsätze und die Fahrverbotsschwelle richten sich daher nach der Außerorts-Tabelle.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer bei km 106,1 gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und aus Ihrem Schweigen zur Fahrereigenschaft darf kein Nachteil abgeleitet werden.

Kann ich Akteneinsicht auch ohne Einspruch bekommen?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht auch schon vor einem Bußgeldbescheid beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen: Oberspreewald-Lausitz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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