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Geblitzt auf der A 13 bei Ortrand (km 116,4)

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Geblitzt auf der A 13 bei Ortrand (km 116,4)

Diese Seite betrifft eine Geschwindigkeitsmessung auf der A 13 bei Ortrand in Brandenburg, km 116,4. Wenn Sie deshalb einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, geht es zunächst um zwei Dinge: welche Frist für Sie läuft und was tatsächlich in der Akte steht.

Wichtig ist die Reihenfolge. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Fahrereigenschaft überhaupt tragfähig zugeordnet ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 13 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ortrand
Bundesland Brandenburg

A 13: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 13 ist eine Bundesautobahn. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und auch ein Regelfahrverbot ist außerorts erst später vorgesehen – bei Pkw ab 41 km/h Überschreitung, innerorts dagegen schon ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Maßgeblich ist außerdem nie der rohe Messwert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt. Wer knapp an einer Grenze liegt, sollte diesen Punkt deshalb genau nachvollziehen.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, teils dauerhaft, teils nur vorübergehend. Welches Limit einer konkreten Messung zugrunde gelegt wurde und wie es ausgeschildert war, ergibt sich nicht aus dem Bescheid allein, sondern aus den Unterlagen des Verfahrens. Genau das ist ein Ansatzpunkt für die Akteneinsicht.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigerecht

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Aufforderung, sich zu äußern. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und Sie das Fahrzeug nicht selbst geführt haben. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Vorschnelle, gut gemeinte Erläuterungen im Freitextfeld schaffen dagegen oft erst die Zuordnung, die vorher offen war. Sinnvoller ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen und die Stellungnahme daran auszurichten.

Falls ein Messfoto oder ein Messprotokoll zur Akte gelangt ist, lässt sich anhand dieser Unterlagen beurteilen, wie belastbar der Vorwurf ist. Ohne Einsicht in die Akte bleibt das Spekulation – für Sie ebenso wie für die Gegenseite.

Fristen, Fahrverbot und ein Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb zählt das Datum der Zustellung, nicht das Datum auf dem Schreiben.

Droht ein Fahrverbot, kommt es auf den Einzelfall an. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, ist immer Frage der konkreten Umstände.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, sollten Sie diesen Punkt früh ansprechen. Bestehen Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, werden die Kosten häufig übernommen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 13 bei Ortrand geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, also auch die A 13. Das wirkt sich sowohl auf den Regelsatz als auch auf die Schwelle für ein Regelfahrverbot aus, das außerorts bei Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen ist.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung bei km 116,4 ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Brandenburg zu fahren?

Viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und für eine Hauptverhandlung kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist deshalb nicht zwingend, aber auch nicht in jedem Fall ausgeschlossen.

Weitere Messstellen: Oberspreewald-Lausitz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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