Auf der Adenauerallee in Leipzig wurde in Fahrtrichtung Westen die Geschwindigkeit mobil mit einem Messgerät vom Typ PoliScan Speed kontrolliert. Erlaubt sind hier 50 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben, geht es zunächst nur um zwei Fragen: Was genau ist Ihnen vorgeworfen, und welche Frist läuft gerade?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht – wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Liegt dagegen schon ein Bußgeldbescheid vor, haben Sie ab Zustellung zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Adenauerallee (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Leipzig |
| Fahrtrichtung | Westen |
| Bundesland | Sachsen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
50 km/h: Wie sich die Folgen nach der Überschreitung staffeln
Maßgeblich ist nicht der Wert, der im Messgerät angezeigt wurde, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt – und gerade an den Grenzen zwischen den Stufen kann sich das deutlich auswirken.
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist innerorts im Regelfall früher vorgesehen als außerorts: bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung innerorts, außerorts erst ab 41 km/h. Ob eine Strecke als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – nicht allein nach der Höhe des Tempolimits. Auch die Regelsätze fallen innerorts bei gleicher Überschreitung höher aus. Es lohnt sich deshalb, genau nachzuvollziehen, welche Einordnung die Behörde Ihrem Fall zugrunde gelegt hat.
Mobile Messung: Welche Punkte sich überprüfen lassen
Bei einer mobilen Kontrolle wird die Anlage für den Einsatz aufgebaut und anschließend wieder entfernt. Für die Verteidigung bedeutet das: Es gibt mehrere Anknüpfungspunkte, die sich nur anhand der Akte beurteilen lassen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar bereits bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist.
Geprüft werden können dabei unter anderem:
- die Messung selbst und die zugehörigen Unterlagen,
- die Eichung des eingesetzten Geräts,
- die Beschilderung, die das vorgeworfene Tempolimit von 50 km/h in Fahrtrichtung Westen tragen soll,
- die Zuordnung zum Fahrer – falls ein Messfoto vorliegt, ist entscheidend, ob sich daraus eine belastbare Identifizierung ergibt.
Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und nach dem Fahrer gefragt wird.
Frist, Einspruch und was danach passieren kann
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich dann, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Der sinnvolle Ablauf ist daher schlicht: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich prüfen.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und das Gericht kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist also nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich.
Steht ein Fahrverbot im Raum, sind zwei Punkte wichtig: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der Adenauerallee erhalten – muss ich etwas ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und Sie gelten deshalb nicht als überführt.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist dabei noch nicht erforderlich; nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig und eine Wiedereinsetzung ist nur bei unverschuldeter Fristversäumung möglich.
Bringt eine Akteneinsicht bei einer mobilen Messung etwas?
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid. Dabei lassen sich unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung des 50er-Limits und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen.
Weitere Messstellen: Sachsen
- Geblitzt auf der Lützner Straße/Stuttgarter Allee in Leipzig (Richtung Lützener Straße)
- Geblitzt auf der Merseburger Straße Ecke Rückmarsdorfer Straße in Leipzig
- Geblitzt auf der Rippachtalstraße in Leipzig, Richtung Schönauer Straße
- Geblitzt auf der A 72 bei Niederdorf in Fahrtrichtung Leipzig
- Geblitzt auf der A 4 bei Siebenlehn, Fahrtrichtung Dresden
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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