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Geblitzt auf der A 4 bei Siebenlehn, Fahrtrichtung Dresden

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Geblitzt auf der A 4 bei Siebenlehn, Fahrtrichtung Dresden

Sie waren auf der A 4 in Fahrtrichtung Dresden im Bereich Siebenlehn unterwegs und haben nun Post in einer Geschwindigkeitssache erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung, und nur eines davon setzt eine kurze Frist in Gang.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Sinnvoll ist es, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, wie das Verfahren weitergeführt wird. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 4 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Siebenlehn
Fahrtrichtung Dresden
Bundesland Sachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung der Geschwindigkeitsüberschreitung ist zunächst wichtig, dass Autobahnen im Bußgeldkatalog als außerorts gelten. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß. Das ändert nichts daran, dass ab einer bestimmten Höhe der Überschreitung Punkte und ein Regelfahrverbot in Betracht kommen.

Auf Autobahnen wird eine zulässige Höchstgeschwindigkeit allgemein durch Beschilderung festgelegt; das kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend geschehen. Für Ihr Verfahren ist deshalb eine zentrale Frage, welches Limit der Vorwurf zugrunde legt und ob dieses Limit an der Stelle, an der gemessen wurde, in Fahrtrichtung Dresden wirksam und ordnungsgemäß angekündigt war. Diese Punkte lassen sich nicht aus dem Bescheid selbst beantworten, sondern nur anhand der Verfahrensakte. Dort finden sich neben dem Messprotokoll regelmäßig Unterlagen zur Beschilderung und zur Eichung des eingesetzten Geräts.

Beachten Sie außerdem: Vom gemessenen Wert wird eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich ist erst der Wert nach diesem Abzug – gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot kann das den Unterschied machen.

Anhörungsbogen: Was Sie sagen müssen und was nicht

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person, also etwa Name, Anschrift und Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Häufig geht solche Post an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs, also nicht zwingend an die Person, die tatsächlich gefahren ist. Auch die Zuordnung zum Fahrer gehört daher zu den Punkten, die im Rahmen der Akteneinsicht überprüft werden können. Falls ein Messfoto vorliegt, lässt sich prüfen, ob es eine Identifizierung überhaupt trägt. Vorschnelle eigene Erklärungen zum Geschehen können dagegen Festlegungen schaffen, die sich später kaum korrigieren lassen.

Da die Stelle an der A 4 bei Siebenlehn liegt, kann die Entfernung zum Wohnort eine Rolle spielen. Falls Sie weiter entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Korrespondenz, Akteneinsicht und Abstimmung laufen schriftlich, telefonisch und digital.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister werden ab einer Überschreitung von 21 km/h eingetragen: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Gründe müssen konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade in dieser Konstellation lohnt es sich, den Vorwurf genau prüfen zu lassen, bevor der Bescheid rechtskräftig wird.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe den Bescheid für die A 4 Richtung Dresden erhalten – wie lange habe ich Zeit?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids einzulegen. Eine Begründung müssen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht liefern; sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtet sind Sie nur zu den Angaben über Ihre eigene Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie nichts sagen, und Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Zählt die Stelle als innerorts oder außerorts?

Die A 4 ist eine Autobahn und gilt im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts, wo die Einordnung sich nach der Ortstafel richtet.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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