Auf der A 4 in Dresden, Höhe Flughafen, wurde in Fahrtrichtung Jena mit einer mobilen Messung die Geschwindigkeit kontrolliert. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Vorwurfsmitteilung – entschieden ist damit noch nichts.
Wichtig ist jetzt vor allem der zeitliche Rahmen: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid; Sie müssen dort Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht beantragen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 4 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | A4 Höhe Flughafen, Dresden |
| Fahrtrichtung | Jena |
| Bundesland | Sachsen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempolimit 100 km/h auf der A 4 – wie sich die Folgen staffeln
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, auch hier auf der A 4 in Dresden. Das wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung für Pkw vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.
Maßgeblich ist nicht der Wert, der im Messprotokoll zuerst auftaucht, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Schwellen ist das entscheidend: Punkte im Fahreignungsregister fallen ab 21 km/h Überschreitung an – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn zusätzlich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wenige Kilometer pro Stunde können also darüber entscheiden, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder ob Punkte und ein Fahrverbot hinzukommen. Deshalb lohnt es sich, den vorgeworfenen Wert und dessen Berechnung nachvollziehbar zu machen, statt ihn ungeprüft hinzunehmen.
Allgemein gilt: Welches Tempolimit auf einem Autobahnabschnitt gilt, ergibt sich aus der Beschilderung; diese kann auch vorübergehend angeordnet sein. Ob die Beschilderung im konkreten Fall ordnungsgemäß war und für Sie erkennbar galt, ist eine der Fragen, die sich erst anhand der Akte beantworten lässt.
Mobile Messung: was sich überprüfen lässt
Bei dieser Stelle handelt es sich um eine mobile Geschwindigkeitsmessung. Anders als bei einer dauerhaft betriebenen Anlage kommt es hier zusätzlich darauf an, ob die einzelne Messung nach den Vorgaben für das eingesetzte Gerät durchgeführt und dokumentiert wurde. Zur Akte gehören typischerweise das Messprotokoll, der Eichnachweis und die Unterlagen zur Auswertung.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – und zwar schon, bevor überhaupt ein Bußgeldbescheid ergeht. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Gültigkeit der Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob der Vorwurf dem richtigen Fahrer zugeordnet ist. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Aussagekraft zur Fahreridentifikation dazu.
Solange diese Unterlagen nicht vorliegen, gibt es keinen Grund, sich zur Sache zu äußern. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt auch für Halter, die als Fahrzeughalter angeschrieben werden. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Frist, Fahrverbot und Probezeit
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Achten Sie deshalb auf das Zustellungsdatum und nicht auf das Datum, das auf dem Bescheid aufgedruckt ist.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich außerdem schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.
Droht ein Fahrverbot, sind zwei Punkte wichtig: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 4 in Dresden gilt an dieser Stelle Tempo 100 – zählt das als innerorts?
Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Ob eine andere Straße innerorts liegt, richtet sich dagegen nach der Ortstafel.
Ich habe einen Anhörungsbogen zur Messung Richtung Jena erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und aus dem Schweigen zur Sache darf kein Nachteil abgeleitet werden.
Was lässt sich bei einer mobilen Messung überhaupt prüfen?
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, schon vor einem Bescheid. Geprüft werden unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung sowie die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer; maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Weitere Messstellen auf der A 4 in Sachsen
- Geblitzt auf der A 13 Höhe Airport in Dresden, Richtung Berlin
- Geblitzt auf der A 4 bei km 5,0 in Dresden
- Geblitzt auf der A 4 bei km 72,1 in Chemnitz
- Geblitzt auf der A 4 bei Burkau, Fahrtrichtung Dresden
- Geblitzt auf der A 4 bei Frankenberg, Fahrtrichtung Dresden
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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