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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 4 bei km 72,1 in Chemnitz

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Geblitzt auf der A 4 bei km 72,1 in Chemnitz

Sie wurden auf der A 4 bei Kilometer 72,1 in Chemnitz geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: um die Frist und um die Frage, ob der Vorwurf in der Form überhaupt trägt.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Liegt dagegen bereits ein Bußgeldbescheid vor, kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden – begründen müssen Sie ihn in diesem Moment noch nicht. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, was die Messunterlagen tatsächlich hergeben.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 4 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Chemnitz
Bundesland Sachsen

Autobahn heißt: außerorts – und das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 4 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als bei einem Verstoß innerorts – die Einordnung als außerorts ist hier also kein Detail, sondern bestimmt, welcher Teil der Tabelle überhaupt herangezogen wird.

Wichtig ist außerdem: Maßgeblich ist nie der roh gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und erst der Wert danach entscheidet über Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Gerade an Stufengrenzen kann das den Unterschied machen. Lohnend ist deshalb ein Blick darauf, welcher Wert im Bescheid als vorwerfbare Überschreitung ausgewiesen ist und wie er sich errechnet.

Auf Autobahnen kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein, auch nur zeitweise oder abschnittsweise. Wird Ihnen der Verstoß gegen ein solches Limit vorgeworfen, gehört zu einer vollständigen Prüfung auch die Frage, ob die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, für die betroffene Fahrtrichtung ordnungsgemäß angeordnet und erkennbar war.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – nach Abzug der Toleranz – wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte werden es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Lage nicht zwangsläufig starr. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, weil in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch ganz abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, entscheidet sich ausschließlich am Einzelfall und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten allein durch die Rechtskraft ein – umso mehr spricht dafür, den Vorwurf vorher prüfen zu lassen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Häufig erreicht die erste Post den Fahrzeughalter. Im Anhörungsbogen sind Angaben zu Ihrer Person verpflichtend; zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Vorschnelle Erklärungen dagegen sind später kaum zurückzuholen.

Was geprüft werden kann, ergibt sich erst aus der Akte: die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertung dazu. Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder ob eher an den Rechtsfolgen anzusetzen ist.

Das gesamte Verfahren kann schriftlich und elektronisch geführt werden. Falls Sie weiter von Chemnitz entfernt wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Prüfung also nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Rückfrage bei Ihrem Versicherer klärt das meist schnell.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 4 bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, und ein Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Wird der Verstoß bei km 72,1 in Chemnitz als innerorts gewertet?

Nein. Die A 4 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig; sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 4 in Sachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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