An der Lützner Straße/Stuttgarter Allee in Leipzig wurde in Richtung Lützener Straße mit einer mobilen Messung kontrolliert. Zulässig sind an dieser Stelle 30 km/h – ein niedriger Wert, bei dem schon eine auf den ersten Blick kleine Überschreitung spürbare Folgen haben kann.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, kommt es zuerst auf zwei Dinge an: die Frist im Blick behalten und nichts Vorschnelles zur Sache schreiben. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen – das ist schon vor einem Bescheid möglich.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Lützner Straße/Stuttgarter Allee (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Leipzig |
| Fahrtrichtung | Richtung Lützener Straße |
| Bundesland | Sachsen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | ESO 8.0 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 30 km/h |
Tempo 30: Warum hier Punkte und Fahrverbot näher liegen
Maßgeblich ist nie der auf dem Display abgelesene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet über Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot. Bei einem Limit von 30 km/h fällt eine Überschreitung prozentual stark aus, in absoluten Zahlen bleibt sie dagegen oft unauffällig – genau deshalb unterschätzen viele, welche Stufe der Bußgeldkatalog erreicht.
Ab einer Überschreitung von 21 km/h sieht das Fahreignungsregister einen Punkt vor, zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob innerorts oder außerorts gerechnet wird, richtet sich bei einer Straße wie dieser nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung hat Gewicht: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Zu prüfen ist deshalb immer auch, ob die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, für die gefahrene Richtung eindeutig und ordnungsgemäß war.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern – oder eben nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt ebenso für Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden, weil das Fahrzeug auf sie zugelassen ist.
Wird die Fahrereigenschaft bestritten oder ist sie offen, kommt es darauf an, was die Akte hergibt. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört die Frage der Zuordnung zu den Punkten, die sich mit Akteneinsicht überprüfen lassen. Eine spontane schriftliche Erklärung gegenüber der Behörde schafft dagegen häufig Festlegungen, die sich später nur schwer korrigieren lassen.
Fristen, Probezeit und Verfahren ohne eigene Anreise
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden – sie kann folgen, wenn die Akte ausgewertet ist. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.
Besonders aufmerksam sollten Fahranfänger sein: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist in der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Droht ein Fahrverbot, kann beim ersten Mal – also ohne rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft gelegt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, dann erhöht sich die Geldbuße; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet der Einzelfall.
Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 30. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 31–40 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 41–45 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 46–50 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 51–55 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 56–60 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 61–70 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 71–80 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 81–90 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 91–100 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 101 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: ES 8.0
So misst der ES 8.0
Der ES 8.0 gehört wie der bekannte Einseitensensor ES 3.0 zur Geräteserie „ESO“. Inhaberin der Baumusterprüfbescheinigung ist nach der Liste der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) heute die Kistler Instrumente GmbH. Die PTB ordnet das Gerät den Weg-Zeit-Messgeräten mit Helligkeitssensoren zu. Solche Geräte arbeiten passiv: Sie senden keine Strahlen aus, sondern empfangen nur Licht. Mehrere Helligkeitssensoren sind in festen Abständen nebeneinander angeordnet. Fährt ein Fahrzeug vorbei, zeichnet jeder Sensor ein Helligkeitsprofil auf; die Profile sind wegen des Sensorabstands zeitlich gegeneinander verschoben. Aus dieser Zeitverschiebung und dem bekannten Sensorabstand berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Nach der Beschreibung in der Rechtsprechung hat der ES 8.0 fünf Sensoren: drei für die Geschwindigkeit und zwei für den Abstand des Fahrzeugs zum Gerät, der für die Zuordnung zu einem Fahrstreifen wichtig ist.
Der ES 8.0 wird vor allem mobil am Fahrbahnrand eingesetzt; Geräte dieser Art sind auch für stationären oder teilstationären Betrieb vorgesehen.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung daher nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.
Was wir in der Akte prüfen
- Eichschein und Softwareversion; passende Gebrauchsanweisung.
- Falldatei: Messdaten und Beweisfoto werden als digital signierte Falldatei gespeichert. Sie kann in lesbarer Form angefordert und ihre Unverändertheit mit dem Referenz-Auswerteprogramm geprüft werden.
- Zuordnung: Der ES 8.0 blendet den gemessenen Abstand zum Fahrzeug ein. Passt dieser Abstand zur Fahrspur, auf der das Fahrzeug im Foto zu sehen ist? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung darf ein Gericht einen Beweisantrag zu einer solchen Abweichung nicht allein mit dem Hinweis auf das standardisierte Messverfahren ablehnen.
- Aufstellung und Messprotokoll: Standort, Ausrichtung zur Fahrbahn, Dokumentation des Messaufbaus.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Frühere Softwarestände des ES 8.0 haben sogenannte Rohmessdaten gespeichert; nach der Rechtsprechung ist das seit der 3. Revision der Baumusterprüfbescheinigung (Februar 2020) nicht mehr der Fall. Die obergerichtliche Rechtsprechung hält Messungen auch ohne diese Daten für verwertbar. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung führt die fehlende Speicherung von Rohmessdaten für sich genommen nicht zu einem Verwertungsverbot; ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Messdaten besteht (Einzelheiten hier). Bei älteren Softwareständen kann es sinnvoll sein, vorhandene Daten anzufordern.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum ES 8.0, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: ES 8.0 – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Bei Tempo 30 waren es nur wenige km/h zu viel – lohnt eine Prüfung überhaupt?
Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz, und gerade bei niedrigen Limits entscheiden wenige km/h über die Stufe im Bußgeldkatalog. Ob Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung tragfähig sind, lässt sich über Akteneinsicht klären.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer in Richtung Lützener Straße gefahren ist?
Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Zählt diese Stelle als innerorts?
Bei einer Straße wie dieser richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Sie hat Einfluss darauf, wie hoch der Regelsatz ausfällt und ab welcher Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen ist.
Weitere Messstellen: Sachsen
- Geblitzt auf der Merseburger Straße Ecke Rückmarsdorfer Straße in Leipzig
- Geblitzt auf der A 4 bei km 72,1 in Chemnitz
- Geblitzt auf der A 14 bei Schkeuditz
- Geblitzt auf der A 13 Höhe Airport in Dresden, Richtung Berlin
- Geblitzt in der Niederhohndorfer Straße in Zwickau, Richtung Niederhohndorf
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.