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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 93 bei Weiden i.d. OPf, Richtung Regensburg (km 2,050)

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Geblitzt auf der A 93 bei Weiden i.d. OPf, Richtung Regensburg (km 2,050)

Auf der A 93 bei Weiden i.d. OPf wurde in Fahrtrichtung Regensburg mobil gemessen; zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst um zwei Fragen: Welcher Geschwindigkeitswert wird Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgehalten, und welches Schreiben liegt Ihnen überhaupt vor – ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid?

Beim Anhörungsbogen handelt es sich noch nicht um eine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen; Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis angerechnet werden. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch möglich ist – zunächst auch ohne Begründung. Über einen Anwalt kann anschließend Akteneinsicht genommen werden, teils schon vor einem Bescheid, und geprüft werden unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 93 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Weiden i.d. OPf
Fahrtrichtung Regensburg
Bundesland Bayern
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Warum die Einordnung als außerorts wichtig ist

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig als Bereich außerhalb geschlossener Ortschaften behandelt. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung, denn bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts dagegen bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen unabhängig davon ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Maßgeblich ist nie der zunächst abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade wenn der vorgehaltene Wert knapp über einer der Stufen des Bußgeldkatalogs liegt, lohnt der genaue Blick in die Akte: Schon eine andere Berechnung oder ein Fehler bei der Zuordnung kann über die Sanktionsstufe entscheiden.

Ein weiterer Punkt betrifft die Beschilderung. Auf Autobahnen ergeben sich Geschwindigkeitsbegrenzungen aus der Anordnung und der Beschilderung, die auch nur zeitweise gelten kann. Ob das Limit, das Ihnen vorgehalten wird, für die Messstelle wirksam angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war, lässt sich erst anhand der Akte und der Unterlagen zur Messstelle beurteilen.

Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt

Bei einer mobilen Messung hängt die Verwertbarkeit unter anderem davon ab, dass das eingesetzte Gerät gültig geeicht war und die Vorgaben des Herstellers und der Zulassung eingehalten wurden. Zur Akte gehören daher typischerweise nicht nur der Messwert, sondern auch Unterlagen zum Gerät und zum Ablauf der Messung. Diese Unterlagen können über einen Anwalt angefordert und ausgewertet werden; erst dann steht fest, ob der Vorwurf inhaltlich tragfähig ist.

Falls ein Messfoto vorliegt, ist zusätzlich die Frage der Fahreridentifizierung relevant. Halter, die angeschrieben werden, müssen sich nicht selbst belasten. Wer den Fahrer nicht benennen möchte, sollte die Folgen vorher klären, statt vorschnell zu schreiben – auch gut gemeinte Angaben in einem zurückgesandten Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen.

Fristen, Fahrverbot und Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Prüfen Sie deshalb das Zustelldatum, sobald das Schreiben bei Ihnen eingeht.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Stellschrauben: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festgelegt werden. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall.

Wer die Fahrerlaubnis noch auf Probe hat, sollte beachten: Ab 21 km/h Überschreitung liegt eine schwerwiegende Zuwiderhandlung vor. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist das kein Grund zur Sorge: Vieles läuft schriftlich über den Anwalt, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 93 Richtung Regensburg unterwegs – gilt die Messstelle als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig vom angeordneten Limit. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Auch als Halter müssen Sie sich nicht selbst belasten; wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Der Messwert liegt nur knapp über einer Stufe – lohnt sich eine Prüfung?

Ja, denn maßgeblich ist erst der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu überprüfen.

Weitere Messstellen auf der A 93 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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