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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 93 bei Selb, km 0,917, Fahrtrichtung Hof

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Geblitzt auf der A 93 bei Selb, km 0,917, Fahrtrichtung Hof

Auf der A 93 bei Selb, km 0,917, in Fahrtrichtung Hof wird die Geschwindigkeit mobil überwacht; zulässig sind dort 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben, geht es um die Frage, welcher Wert Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgeworfen wird und welche Folgen sich daraus ergeben.

Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, ob Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid in der Hand halten. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern – oder es bewusst nicht zu tun.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 93 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Selb
Fahrtrichtung Hof
Bundesland Bayern
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Einordnung des Vorwurfs

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend nach den Sätzen für außerorts behandelt. Das wirkt sich auf die Höhe der Regelsanktion aus, denn innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus. Für Sie bedeutet das: Maßgeblich ist die Überschreitung gegenüber den hier geltenden 100 km/h in Richtung Hof – und zwar nicht der angezeigte Rohwert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt. Gerade in Grenzbereichen kann dieser Abzug darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Allgemein gilt außerdem, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen durch Beschilderung angeordnet werden und dass solche Anordnungen auch zeitlich befristet sein können. Welche Beschilderung für Ihren konkreten Vorwurf herangezogen wurde und ob sie ordnungsgemäß war, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst besteht keine Äußerungspflicht. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf auch nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Wird die Sendung an den Fahrzeughalter geschickt, heißt das noch nicht, dass die Fahrereigenschaft geklärt ist. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört dessen Auswertung zu den Punkten, die überprüft werden können.

Über einen Rechtsanwalt lässt sich Akteneinsicht beantragen. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung der Messung zu einer bestimmten Person am Steuer. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob ein Einspruch weiterverfolgt oder zurückgenommen wird. Der Ablauf ist deshalb schlicht: Frist sichern, Akte anfordern, danach inhaltlich bewerten.

Falls Sie weiter entfernt von Selb wohnen, spricht nichts dagegen, das Verfahren aus der Ferne zu führen – die Korrespondenz mit der Behörde läuft schriftlich, persönliche Termine vor Ort sind für die Prüfung der Akte nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die anfallenden Kosten; eine Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.

Wenn ein Fahrverbot oder die Probezeit im Raum steht

Ist für die vorgeworfene Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, ist der Zeitpunkt oft wichtiger als die Frage, ob es überhaupt kommt. Lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft selbst bestimmen und damit in eine Zeit legen, in der Sie ohne Fahrzeug auskommen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, ob ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 93 bei Selb mit mehr als 100 km/h gemessen – zählt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog nach den Sätzen für außerorts behandelt. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung durch die Ortstafel.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn der gemessene Wert nur knapp über einer Stufe liegt?

Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz, nicht der Rohwert – gerade bei knappen Ergebnissen kann das entscheidend sein. Ob sich ein Einspruch trägt, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen; die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung des Bescheids sollten Sie vorher wahren.

Weitere Messstellen auf der A 93 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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