Geblitzt auf der A93 km 0.917, Selb – Nehmen Sie Bußgeld und Punkte nicht hin: Messfehler aufdecken!

Wer auf der A93 bei Selb unterwegs ist, passiert bei Kilometer 0,917 eine Messstelle, die vielen Betroffenen erst im Nachhinein bewusst wird: Der Abschnitt liegt verkehrsstrategisch günstig, weil sich hier Verkehrsströme bündeln und Tempolimits – je nach Fahrtrichtung, Witterung und Verkehrslage – besonders aufmerksam einzuhalten sind. Gerade an Autobahnabschnitten mit wechselnden Geschwindigkeitsvorgaben, typischen Beschleunigungs- und Einfädelvorgängen sowie erhöhter Ablenkung durch Verkehrsdichte entstehen jedoch Konstellationen, in denen Messungen zwar routinemäßig durchgeführt werden, die tatsächliche Messsituation vor Ort aber fehleranfällig sein kann. Aus verkehrsrechtlicher Sicht lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Frage, ob ein Bußgeldbescheid auf einer tragfähigen, technisch einwandfreien Messung beruht.

In der Praxis wird häufig unterschätzt, dass auch standardisierte Messverfahren nicht „unfehlbar“ sind. Zwar genießen sie vor Gericht grundsätzlich einen Vertrauensvorschuss, doch dieser entfällt, sobald konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen oder sich die Messung im Nachhinein nicht plausibel rekonstruieren lässt. Genau hier setzt die fachliche Überprüfung an: Messgeräte arbeiten mit komplexen technischen Prinzipien – etwa über Radar, Laser oder Weg-Zeit-Berechnungen – und sind dabei auf korrekte Aufstellung, eindeutige Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs, ordnungsgemäße Eichung sowie eine lückenlose Dokumentation angewiesen. Schon kleine Abweichungen in der Gerätekonfiguration, im Messwinkel, in der Ausrichtung oder im Aufbau können dazu führen, dass Werte verfälscht werden oder eine sichere Zuordnung nicht mehr möglich ist.

Typische Fehlerquellen betreffen beispielsweise die Aufstellung im Seitenraum, Reflexionen und Störeinflüsse durch Leitplanken oder andere Fahrzeuge, unklare Fotodokumentation bei dichtem Verkehr, Probleme bei der Fahrzeugzuordnung auf mehrspurigen Abschnitten oder formale Mängel in den Unterlagen. Hinzu kommen Konstellationen, in denen Messbeamte Vorgaben der Bedienungsanleitung nicht vollständig einhalten oder die Messserie nicht ausreichend dokumentieren. Auch eine abgelaufene oder fehlerhafte Eichung, unvollständige Wartungsnachweise oder fehlende Rohmessdaten können die Verteidigung erheblich stärken. Gerade bei Messstellen auf Autobahnen, an denen häufig mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich sind, ist die Frage der eindeutigen Zuordnung zentral: Eine Messung ist nur dann belastbar, wenn sich zweifelsfrei belegen lässt, dass genau das betroffene Fahrzeug den angezeigten Messwert verursacht hat.

Entscheidend ist, dass Messfehler nicht bloß behauptet, sondern fachlich nachgewiesen werden müssen. Dafür kommen Sachverständige für Verkehrsmesstechnik ins Spiel. Sie prüfen Messdateien, Auswerteprotokolle, Geräteeinstellungen, Messfotos, die Einhaltung der Bedienvorgaben sowie die Plausibilität der Messwertentstehung. In geeigneten Fällen lassen sich aus den Unterlagen konkrete Anhaltspunkte ableiten – etwa widersprüchliche Zeit- und Wegparameter, Auffälligkeiten in der Bildauswertung oder Hinweise auf unzulässige Messbedingungen. Aus journalistischer Sicht zeigt sich immer wieder: Erst die technische Detailprüfung bringt ans Licht, ob ein Verfahren tatsächlich „standardisiert“ durchgeführt wurde oder ob die Messung angreifbar ist.

In diesem Kontext ist Dr. Maik Bunzel als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ein Ansprechpartner, der die Schnittstelle zwischen juristischer Argumentation und technischer Überprüfung konsequent nutzt. Er arbeitet mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus weit über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Gerade diese Routine ist in Messverfahren relevant, weil sich Fehler oft nicht auf den ersten Blick zeigen, sondern erst im Zusammenspiel aus Akteneinsicht, Messunterlagen und technischer Bewertung. Dr. Bunzel lässt Messungen daher regelmäßig durch einen spezialisierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um belastbare Angriffspunkte nicht dem Zufall zu überlassen, sondern strukturiert herauszuarbeiten.

Für Betroffene ist dabei ein Punkt besonders wichtig: Die Kosten einer solchen sachverständigen Überprüfung müssen nicht zwangsläufig aus eigener Tasche bezahlt werden. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen die entstehenden Kosten – sowohl für die anwaltliche Vertretung als auch für das technische Gutachten bzw. die sachverständige Stellungnahme, soweit die Versicherungsbedingungen den Verkehrsrechtsschutz umfassen. Das ist praktisch bedeutsam, weil eine fundierte Messprüfung zwar Aufwand verursacht, aber häufig erst die notwendige Grundlage schafft, um gegenüber der Bußgeldstelle oder vor Gericht substantiiert vortragen zu können. Wer die Messung lediglich „gefühlt“ für falsch hält, hat es schwer; wer hingegen technische Unstimmigkeiten durch einen Sachverständigen belegen kann, verbessert seine rechtliche Ausgangslage erheblich.

Gerade an der Messstelle A93 km 0,917 bei Selb stellt sich in vielen Verfahren die Frage, ob die konkrete Verkehrssituation zum Messzeitpunkt – etwa parallele Fahrzeuge, Spurwechsel oder eine unübersichtliche Zuordnung im Bild – ausreichend berücksichtigt und dokumentiert wurde. Auch formale Aspekte wie Vollständigkeit der Messreihe, Schulungsnachweise der Bediener oder die Nachvollziehbarkeit der Auswertung können im Einzelfall eine Rolle spielen. Die Erfahrung zeigt: Nicht jede Messung ist angreifbar, aber auffällig viele Verfahren enthalten zumindest prüfungswürdige Punkte. Wer hier frühzeitig Akteneinsicht nimmt und die Unterlagen technisch bewerten lässt, kann vermeiden, dass Fristen verstreichen oder Verteidigungsmöglichkeiten ungenutzt bleiben.

Wenn Sie an der Messstelle A93 km 0,917, Selb geblitzt wurden, kann es daher sinnvoll sein, den Vorgang fachlich prüfen zu lassen – nicht pauschal, sondern anhand der konkreten Messunterlagen Ihres Falls. Dr. Maik Bunzel veranlasst hierfür regelmäßig die Überprüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik; bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden die Kosten in der Regel übernommen. Nutzen Sie für eine erste Einschätzung am besten die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com und nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf, damit zeitnah geklärt werden kann, ob in Ihrem Verfahren mess- oder verfahrensrechtliche Ansatzpunkte bestehen.

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