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Geblitzt auf der A93 km 3,57, Wolnzach – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A93 km 3,57, Wolnzach – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, daneben der Briefumschlag vom Landratsamt oder der Zentralen Bußgeldstelle: Wer an der Messstelle A93 km 3,57, Wolnzach geblitzt wurde, fragt sich oft zuerst, ob sich „da noch etwas machen lässt“ – oder ob man besser einfach zahlt. Viele unterschätzen, wie stark ein Verfahren von Formalien und der Messdokumentation abhängt. Und genau dort setzen Verteidigung und technische Prüfung an.

Ein Bußgeldbescheid wirkt endgültig, ist es aber nicht. Geschwindigkeitsmessungen gelten zwar häufig als sogenannte standardisierte Messverfahren, doch auch ein standardisiertes Verfahren muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Fehlen Unterlagen, passt die Dokumentation nicht oder gibt es Zweifel an der Auswertung, kann das im Einzelfall entscheidend sein.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen – und was das praktisch bedeutet

Gegen den Bußgeldbescheid läuft eine harte Frist: 14 Tage ab Zustellung. Wer diese Frist versäumt, kann sich in der Regel nicht mehr gegen die Entscheidung wehren. Beim Anhörungsbogen ist es anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch wichtig sein, etwa bei der Frage, wer gefahren ist.

Nach einem fristgerechten Einspruch prüft die Behörde zunächst erneut und kann den Bescheid halten, abändern oder zurücknehmen. Häufig geht die Akte anschließend an das Amtsgericht, wenn keine Einigung erfolgt. Spätestens dann zeigt sich, ob die Messung und ihre Dokumentation gerichtsfest sind.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob die Messung tragfähig ist, lässt sich nicht aus dem Foto allein ablesen. Entscheidend sind die Akten: Messprotokoll, Geräteunterlagen, Auswertevermerke und – je nach System – auch digitale Falldaten. Bei Vorwürfen rund um die Messstelle A93 km 3,57, Wolnzach ist Akteneinsicht daher der erste echte Schritt, um Substanz in die Verteidigung zu bringen.

In vielen Verfahren wird außerdem um die Herausgabe von Rohmessdaten und weiteren digitalen Dateien gestritten. Je nach Bundesland und Gerichtspraxis kann das unterschiedlich gehandhabt werden. Für die technische Überprüfung sind diese Daten jedoch oft der Schlüssel, weil ein Sachverständiger nur so nachvollziehen kann, ob Auswertung und Zuordnung plausibel sind.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Gutachter so oft ansetzen

Messfehler sind kein exotischer Sonderfall, sondern ergeben sich häufig aus der Praxis: Geräte müssen korrekt aufgebaut, ausgerichtet und bedient werden. Schon kleine Abweichungen können Messwerte beeinflussen oder die Zuordnung zum richtigen Fahrzeug erschweren. Das gilt unabhängig davon, ob mobil oder stationär gemessen wurde.

Typische Ansatzpunkte sind etwa Messwinkel und Ausrichtung, Reflexionen durch Umgebung oder Fahrzeuge, ungünstige Erfassungsbereiche, Bedien- und Eingabefehler oder eine lückenhafte Dokumentation. Hinzu kommen formale Fragen: War das Gerät gültig geeicht, liegt ein vollständiges Messprotokoll vor, und ist die Schulung des Messpersonals nachweisbar? Genau solche Punkte lassen sich nicht „aus dem Bauch“ beurteilen, sondern müssen anhand der Akte und der Daten überprüft werden.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid die 14-Tage-Einspruchsfrist notieren und einhalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache erst nach Aktenlage – besonders, wenn mehrere Fahrer in Betracht kommen.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsunterlagen und digitale Falldaten anfordern lassen.
  • Technische Prüfung einplanen: Die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik bewerten lassen.
  • Rechtsschutz klären: Prüfen, ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und Gutachten übernimmt.

In der Praxis arbeitet Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, genau an dieser Schnittstelle zwischen Akte und Technik. Er führt Verfahren bundesweit und unterhält Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel; aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren kennt er die typischen Bruchstellen in Mess- und Verfahrensabläufen. In geeigneten Fällen lässt er die Unterlagen konsequent von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler belastbar herauszuarbeiten.

Gerade wenn Punkte drohen oder ein Fahrverbot im Raum steht, lohnt sich der nüchterne Blick auf die Details: Trägt die Messung, sind die Unterlagen vollständig, ist die Auswertung nachvollziehbar? Viele Betroffene sind erleichtert, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten für anwaltliche Vertretung und die sachverständige Prüfung übernimmt. Das schafft Spielraum, ohne „auf Verdacht“ ins Risiko zu gehen.

Wenn Sie an der Messstelle A93 km 3,57, Wolnzach geblitzt wurden und einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, können Sie Dr. Maik Bunzel kontaktieren und den Vorgang prüfen lassen. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags – je früher, desto besser, damit Fristen gewahrt und Akten rechtzeitig angefordert werden können. Auch bei der Messstelle A93 km 3,57, Wolnzach gilt: Erst die Akte zeigt, ob die Messung wirklich so unangreifbar ist, wie sie auf den ersten Blick wirkt.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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