Auf der A 93 bei Wolnzach in Richtung Holledau wurde bei Kilometer 3,57 mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert; maßgeblich war dort ein Tempolimit von 60 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um die Frage, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch – dieser muss nicht gleich begründet werden. Erst über die Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 93 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Wolnzach |
| Fahrtrichtung | Holledau |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 60 km/h |
60 km/h auf der Autobahn: Beschilderung und Staffelung
Für die Stelle bei Wolnzach in Richtung Holledau gilt ein Tempolimit von 60 km/h. Auf Autobahnen ergeben sich solche Begrenzungen aus der Beschilderung; sie können dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein. Für das Verfahren ist deshalb wichtig, ob die Beschilderung zum Tatzeitpunkt eindeutig, vollständig und für Sie erkennbar war. Genau das lässt sich anhand der Akte überprüfen.
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei derselben Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Ein Tempolimit von 60 km/h auf einer Autobahn führt allerdings dazu, dass ein zahlenmäßig eher moderat wirkender Geschwindigkeitswert prozentual eine erhebliche Überschreitung sein kann. Entscheidend ist immer der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt – nicht der zunächst angezeigte oder im Schreiben genannte Rohwert.
Mobile Messung und Akteneinsicht
Gemessen wurde hier mit einem mobilen Messgerät. Bei mobilen Kontrollen sind unter anderem der Aufbau des Geräts, die Einhaltung der Vorgaben aus der Gebrauchsanweisung und ein gültiger Eichnachweis von Bedeutung. Auch die Dokumentation des Einsatzes gehört zu den Punkten, die ein Verteidiger nach Einsicht in die Akte bewerten kann.
Ein zweiter Prüfpunkt ist die Fahrereigenschaft. Der Vorwurf richtet sich gegen die Person, die gefahren ist – die Post erreicht aber zunächst die Halteradresse. Falls ein Messfoto in der Akte enthalten ist, kommt es darauf an, ob sich daraus eine Identifizierung ableiten lässt. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Eine vorschnelle eigene Schilderung im Anhörungsbogen nimmt Ihnen dagegen Handlungsspielraum.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und Verfahren aus der Ferne
Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist – kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das trägt, entscheidet sich am Einzelfall.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter entfernt von Wolnzach wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen, eine persönliche Anreise zur Beauftragung ist nicht nötig. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei stellen. Wichtig ist nur, die Zwei-Wochen-Frist nach Zustellung des Bescheids nicht zu versäumen.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 61–70 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 71–75 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 76–80 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 81–85 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 86–90 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 91–100 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 101–110 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 111–120 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 121–130 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 131 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Bei 60 km/h auf der A 93 – gilt das als innerorts?
Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, unabhängig von der Höhe des angeordneten Tempolimits. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen bekommen – muss ich etwas ausfüllen?
Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache müssen Sie nichts sagen, und Schweigen darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder Nachteil angerechnet werden.
Lohnt die Akteneinsicht bei einer mobilen Messung?
Sie ist oft der einzige Weg, die Grundlagen des Vorwurfs zu überprüfen – etwa Eichnachweis, Bedienung und Dokumentation des Geräts, die Beschilderung des Tempolimits und die Zuordnung zum Fahrer. Ohne diese Unterlagen lässt sich nicht beurteilen, ob der vorgeworfene Wert Bestand hat.
Weitere Messstellen auf der A 93 in Bayern
- Geblitzt auf der A 9 bei Manching, Ri. München, km 0,950 (Abstandskontrolle)
- Geblitzt auf der A 93 bei Wolnzach (km 3,58)
- Geblitzt auf der A 93 bei Selb, km 0,917, Fahrtrichtung Hof
- Geblitzt auf der A 93 bei Selb (km 2,800)
- Geblitzt auf der A 93 bei Weiden i.d. OPf, Richtung Regensburg (km 2,050)
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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