Sie wurden auf der A 93 bei Wolnzach, Höhe km 3,58, mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post in der Sache – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensstufen mit unterschiedlichen Folgen für Ihr Vorgehen.
Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht begründet sein. Erst danach lässt sich über Akteneinsicht klären, ob die Messung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind. Bewahren Sie deshalb den Briefumschlag mit dem Zustellungsdatum auf.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 93 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Wolnzach |
| Bundesland | Bayern |
Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus
Die A 93 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Prüfen Sie daher, ob im Bescheid tatsächlich der außerörtliche Tarif zugrunde gelegt wurde.
Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe der Verstoß eingeordnet wird und ob überhaupt Punkte in Betracht kommen. Punkte im Fahreignungsregister sind erst ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Schon eine knapp anders berechnete Toleranz kann deshalb über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; solche Anordnungen können auch zeitlich befristet oder situationsabhängig sein. Ob die Beschilderung am Tatort korrekt angeordnet und für Sie erkennbar aufgestellt war, ist ein Punkt, der sich nur anhand der Verfahrensakte beurteilen lässt.
Anhörungsbogen oder Bescheid – was jetzt sinnvoll ist
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Formular lassen sich später dagegen kaum noch korrigieren.
Erhalten Sie als Halter Post, obwohl eine andere Person gefahren ist, sollten Sie nichts ins Blaue hinein bestätigen. Ob und wie eine Fahreridentifizierung überhaupt möglich ist, hängt vom Inhalt der Akte ab. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört dessen Auswertung zu den Punkten, die mit Akteneinsicht überprüft werden können.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem der Messvorgang, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Verstoßes zum Fahrer. Der Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akte anfordern, Unterlagen bewerten – und erst dann entscheiden, ob eine Begründung nachgereicht wird oder eine Rücknahme sinnvoll ist.
Fahrverbot, Probezeit und Kosten
Droht ein Fahrverbot, kommt es auf Ihre persönliche Situation an. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so mit Urlaub oder betrieblichen Abläufen abstimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist Frage des Einzelfalls und muss begründet dargelegt werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter entfernt von Wolnzach wohnen, ist dafür keine persönliche Anreise erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig; die Deckungsanfrage kann für Sie gestellt werden.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die A 93 bei Wolnzach als Strecke außerhalb geschlossener Ortschaften?
Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt, weshalb die außerörtlichen Regelsätze gelten. Bei anderen Straßen richtet sich das nach der Ortstafel.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen bekommen – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden und gilt nicht als Geständnis.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Eine inhaltliche Stellungnahme kann nach Akteneinsicht folgen.
Weitere Messstellen auf der A 93 in Bayern
- Geblitzt auf der A 93 bei Selb, km 0,917, Fahrtrichtung Hof
- Geblitzt auf der A 93 bei Selb (km 2,800)
- Geblitzt auf der A 93 bei Weiden i.d. OPf, Richtung Regensburg (km 2,050)
- Geblitzt auf der A 93 bei Teublitz, km 4,670, Richtung Holledau
- Geblitzt auf der A 93 bei Wolnzach, km 3,57, Richtung Holledau
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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