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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 93 bei Wolnzach (km 3,58)

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Geblitzt auf der A 93 bei Wolnzach (km 3,58)

Sie wurden auf der A 93 bei Wolnzach, Höhe km 3,58, mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post in der Sache – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensstufen mit unterschiedlichen Folgen für Ihr Vorgehen.

Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht begründet sein. Erst danach lässt sich über Akteneinsicht klären, ob die Messung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind. Bewahren Sie deshalb den Briefumschlag mit dem Zustellungsdatum auf.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 93 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Wolnzach
Bundesland Bayern

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Die A 93 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Der Bußgeldkatalog behandelt Autobahnen als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Prüfen Sie daher, ob im Bescheid tatsächlich der außerörtliche Tarif zugrunde gelegt wurde.

Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe der Verstoß eingeordnet wird und ob überhaupt Punkte in Betracht kommen. Punkte im Fahreignungsregister sind erst ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Schon eine knapp anders berechnete Toleranz kann deshalb über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; solche Anordnungen können auch zeitlich befristet oder situationsabhängig sein. Ob die Beschilderung am Tatort korrekt angeordnet und für Sie erkennbar aufgestellt war, ist ein Punkt, der sich nur anhand der Verfahrensakte beurteilen lässt.

Anhörungsbogen oder Bescheid – was jetzt sinnvoll ist

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Formular lassen sich später dagegen kaum noch korrigieren.

Erhalten Sie als Halter Post, obwohl eine andere Person gefahren ist, sollten Sie nichts ins Blaue hinein bestätigen. Ob und wie eine Fahreridentifizierung überhaupt möglich ist, hängt vom Inhalt der Akte ab. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört dessen Auswertung zu den Punkten, die mit Akteneinsicht überprüft werden können.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem der Messvorgang, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Verstoßes zum Fahrer. Der Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akte anfordern, Unterlagen bewerten – und erst dann entscheiden, ob eine Begründung nachgereicht wird oder eine Rücknahme sinnvoll ist.

Fahrverbot, Probezeit und Kosten

Droht ein Fahrverbot, kommt es auf Ihre persönliche Situation an. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so mit Urlaub oder betrieblichen Abläufen abstimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist Frage des Einzelfalls und muss begründet dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter entfernt von Wolnzach wohnen, ist dafür keine persönliche Anreise erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig; die Deckungsanfrage kann für Sie gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 93 bei Wolnzach als Strecke außerhalb geschlossener Ortschaften?

Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt, weshalb die außerörtlichen Regelsätze gelten. Bei anderen Straßen richtet sich das nach der Ortstafel.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen bekommen – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden und gilt nicht als Geständnis.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Eine inhaltliche Stellungnahme kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen auf der A 93 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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